Motorbezogene Versicherungssteuer berechnen
Wie viel Steuer fällt für Ihr Fahrzeug an? Mit unserem kostenlosen Rechner erhalten Sie in wenigen Sekunden eine genaue Übersicht - für PKW, Motorrad oder E-Auto.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Steuer Ihres E-Fahrzeuges.
Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt. Die Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer – oft wird diese auch gerne als "Motorsteuer" oder umgangssprachlich als "Kfz-Steuer" bezeichnet – wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen übertragen.
Die motorbezogene Versicherungssteuer gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Fahrzeuggruppen, für die keine Steuer anfällt
- Invalidenkraftfahrzeuge
- Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm
- Kraftfahrzeuge, deren Kennzeichen hinterlegt sind (mindestens 45 Tage Hinterlegedauer)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschine
- Kraftfahrzeuge, die für Personen mit Beeinträchtigungen zugelassen sind und zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen.
Steuerbefreiung wegen Beeinträchtigungen
- Ein Antrag zur Steuerbefreiung auf Grund von Beeinträchtigungen können Sie in jeder Zulassungsstelle einreichen.
Motorbezogene Versicherungssteuer per 01.04.2025
Per 01.04.2025 gelten aufgrund des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 (BGBl I Nr.7/25) neue Regelungen hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer für bestehende und neue Elektrofahrzeuge inkl. Elektromotorräder und (Plug-in) Hybrid Fahrzeuge, die unten in einer Kurzübersicht dargestellt werden.
Häufige Fragen zur Motorbezogenen Versicherungssteuer per 01.04.2025
Was ändert sich?
Kommt es zu Steuernachforderungen?
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