Barrierefreiheitserklärung
Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet und die Angebote dort. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.
Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen. Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe. Wir haben die wichtigsten Versicherungsbegriffe in unserem
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto und den Haushalt oder bei Unfällen.
Einige Versicherungen können Sie im Internet abschließen. Das nennt man „elektronischer Geschäftsverkehr“. Hier halten wir die Richtlinien für die barrierefreie Nutzung ein.
Informationen zu den Versicherungen, die wir online anbieten finden Sie in den jeweiligen Erklärungen:
Allgemeine Informationen zu Versicherungen
Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?
Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen kleinen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip.
Was ist eine Versicherung?
Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Wer sind wir (Versicherer)?
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?
Dann können Sie einen Versicherungsvertrag abschließen. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung ist, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.
Wir müssen Ihnen vor Vertragsabschluss rechtzeitig einige Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen zum Beispiel unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Der Preis wird auch Prämie genannt.
Für einen Versicherungsvertrag brauchen wir auch einige Angaben von Ihnen. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir auch wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Diese Angaben teilen Sie uns in der Regel in einem Antrag mit. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“.
Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?
Zum Versicherungsvertrag gehören diese Dokumente:
Antrag
Polizze
Versicherungsbedingungen
weitere Unterlagen
In den Dokumenten steht, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?
Im Antrag steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Diese Zahlung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Versicherung wie mit uns ausgemacht (zum Beispiel jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie abgesichert sind, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Wann beginnt die Versicherung?
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.
Wie können Sie die Versicherung beenden?
Sie können von der Versicherung zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.
Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer:in?
Sie schließen eine Versicherung ab und haben damit bestimmte Rechte und Pflichten. Diese stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Ihre Pflichten sind zum Beispiel:
Sie müssen beim Antrag alle Fragen ehrlich beantworten – zum Beispiel zu Ihrer Gesundheit bei einer Krankenversicherung. Wenn Sie etwas Wichtiges verschweigen, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern.
Sie müssen die Prämie pünktlich zahlen. Wenn Sie das nicht tun, kann die Versicherung den Vertrag kündigen.
Wenn ein Schaden passiert (zum Beispiel ein Unfall oder ein Wasserschaden), müssen Sie ihn sofort melden. Sie müssen auch helfen, den Schaden aufzuklären – zum Beispiel durch Fotos oder Rechnungen.
Sie müssen auch alles tun, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn Sie zum Beispiel einen Rohrbruch haben, müssen Sie das Wasser abdrehen.
Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
Allgemeine Erklärung
Versicherungen sind komplexe Dienstleistungen. Wir versuchen Ihnen die Inhalte einfach zu erklären. Die Versicherungen, die wir online anbieten, können Sie barrierefrei abschließen. Die Regeln dafür stehen im Barrierefreiheitsgesetz.
Das Barrierefreiheits-Gesetz in der geltenden Fassung hilft uns dabei unsere Online-Anwendungen barrierefrei zu machen. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019). Die Richtlinie sagt, wie Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein sollen.
Die Online-Anwendungen erfüllen die Kriterien der WCAG 2.2. - Stufe AA. Web Content Accessibility Guidelines (kurz WCAG) sind Richtlinien. Diese Richtlinien beschreiben wie Inhalte auf Webseiten für alle Menschen zugänglich gemacht werden können.
Dabei gilt:
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt.
Die Informationen werden über folgende sensorische Kanäle bereitgestellt:
Für das Sehen am Computerbildschirm
Für das Hören mit Bildschirm-Leser (Screenreader)
Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.
Die Informationen sind in einfacher Sprache geschrieben.
Die Struktur ist klar.
Fachwörter und Abkürzungen werden erklärt. Das passiert direkt im Text oder in einem
Die Informationen werden den Nutzer:innen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.
Texte haben eine gut lesbare Schriftgröße. Texte haben eine gut lesbare Schriftart und genug Kontrast. Texte werden mit einem Bildschirm-Leser unterstützt.
Videos haben Untertitel.
Die Informationen werden als Text dargestellt. Der Text lässt sich in Formate für assistive Technologien wandeln. Das ermöglicht die Wahrnehmung über mehr als einen sensorischen Kanal.
Informationen gibt es als Text. Man kann den Text lesen oder mit Hilfssystemen wahrnehmen. Man kann den Text auf dem Computer-Bildschirm sehen.
Ein Screenreader kann den Text vorlesen. Ein Braille-Drucker kann den Text drucken. Eine Braille-Zeile kann den Text fühlbar machen. Eine Braille-Zeile ist ein Gerät, das Texte in Braille-Schrift (Schrift für blinde Menschen) anzeigt.
Bei Inhalten, die nicht aus Text bestehen gibt es eine alternative Beschreibung in Textform. Das ist der Fall zum Beispiel bei Bildern oder Grafiken.
Bilder und Grafiken haben auch eine Beschreibung als Text.
Die digitalen Informationen, die man für die Dienstleistung braucht, werden so gestaltet, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind
Die für die Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen sind für alle barrierefrei zugänglich. Wir folgen der Richtlinie WCAG 2.2. Das ist die Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte. Wir erfüllen die Stufe AA.
Das Gesetz hat bestimmte Anforderungen. Diese Anforderungen gelten nicht für alles. Folgende Dinge sind nicht dabei:
Jene Teile der Homepage, Portale und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess oder für Vertragsänderungen genutzt werden können
Werbung und allgemeine Produktinformationen
Die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
Dokumente zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. zum Beispiel: Produktinformationsblätter (IPIDs, LIPIDs), Datenschutzhinweise
Weitere Dokumente, die nicht die wesentlichen Vertragsinhalte regeln. Zum Beispiel: Leistungsübersichten
Digitale Abläufe bei der Schadenmeldung und Schadensregulierung
Digitale Dienstleistungen, die nicht direkt beim Vertragsabschluss erbracht werden
Assistenzleistungen (zum Beispiel Unwetterwarnung)
Diese Online-Anwendungen sind noch nicht gänzlich barrierefrei, wir arbeiten daran sie vollständig barrierefrei zu machen:
Reiseversicherung bis Ende 2025
Haushalt / Eigenheim / Privathaftpflicht bis Ende 2026
Unfallversicherung Ende bis 2026
Rechtsschutzversicherung bis Ende 2026
Fahrrad / E-Bike bis Ende 2026
Bei jeder Änderung der Strecken achten wir auf Barrierefreiheit. Zum Beispiel bei der Sprache oder bei einzelnen Teilen der Strecke. Das bedeutet: Die Anwendungen werden schrittweise barrierefrei.
Feedback, Beschwerden und Kontakt
Wir haben diese Erklärung am 27.06.2025 aktualisiert.
Wir verbessern unsere Online-Angebote ständig. Die einfache Nutzung ist uns wichtig. Wenn etwas nicht gut funktioniert oder Sie etwas nicht verstehen, melden Sie sich bei uns. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien