Kfz-Zulassung & UNIQA Zulassungsstellen
Was brauche ich für die Kfz-Anmeldung?
- Ausweis z.B. Führerschein oder Reisepass
- Bei Firmen der Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
- Meldenachweis (Meldezettel) – die Meldeabfrage erfolgt bei Privatpersonen bzw. natürlichen Personen direkt in der Zulassungsstelle
- Kaufvertrag bzw. Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
- Genehmigungsnachweis:
– Typenschein oder
– Einzel-Genehmigungsnachweis oder
– Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity genannt) oder
– Datenauszug EGB aus der Genehmigungsdatenbank - Versicherungsbestätigung – diese erhalten Sie in der UNIQA Zulassungsstelle
- Prüfgutachten nach § 57a KFG (sofern eine „Pickerl-Überprüfung" bereits fällig war) oder Anfrage durch die Zulassungsstelle bei der zentralen Begutachtungsplaketten-Datenbank.
- Vollmacht – nur bei einer Anmeldung durch einen Vertreter erforderlich
Was brauche ich für die Kfz-Abmeldung?
- Teil 1 des Zulassungsscheins
- Genehmigungsnachweis + Teil 2 des Zulassungsscheines
- Kennzeichentafel(n)
- Vollmacht – nur wenn die Abmeldung durch einen Vertreter erfolgt
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Informationen zur Kfz-Zulassung:Welche der UNIQA Kfz-Zulassungsstellen in Wien, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol oder Vorarlberg die Anmeldung für Ihren Wohnbezirk durchführen, erfahren Sie bei der UNIQA Standortsuche.
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Informationen zur Abmeldung Ihres Autos:
Eine Abmeldung kann in jeder UNIQA Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden – unabhängig von Ihrem Wohnort. Hierfür stehen Ihnen rund 200 UNIQA Kfz-Zulassungsstellen in ganz Österreich zur Verfügung. Kosten fallen bei der Abmeldung keine an.