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7 typische Reisepannen – und wie Sie trotzdem sicher weiterkommen

Städtetrip, Wellness, Familienbesuch oder ein letztes Skiwochenende. Genau dann passieren die Klassiker: die Reise muss abgesagt werden, ein medizinischer Notfall, Verspätungen oder das Gepäck ist weg. 

Viele fragen sich dann: Wer zahlt Storno- oder Rückreisekosten? Und: Reicht die e-card im Ausland? Hier kommen 7 typische Reisepannen – kurz, verständlich, alltagsnah. 

1. Krank kurz vor Abreise: die Reise fällt aus 

Wenn Sie oder Ihr Kind kurz vor dem Urlaub plötzlich krank werden, ist das in der Regel über den Reisestorno abgedeckt. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Bestätigung über die Reiseunfähigkeit. Handeln Sie rasch: Informieren Sie Reiseveranstalter oder Unterkunft möglichst sofort, sichern Sie sich ein Attest und sammeln Sie alle Rechnungen sowie Buchungs- und Stornounterlagen. Die Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung können Sie meist direkt bei Ihrer Beraterin, Ihrem Berater oder einer Servicestelle der Versicherung erledigen. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die Möglichkeiten der Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung. 

Unser Tipp: Fotografieren oder speichern Sie medizinische Atteste, Buchungen und Rechnungen gleich mit dem Smartphone – so haben Sie alles griffbereit, falls Unterlagen verloren gehen. 

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2. Ski-Unfall in Südtirol oder Salzburg 

Ob auf den letzten Frühlingsschneekilometern oder bei einer Tagesfahrt: Passiert auf der Piste etwas, sind in vielen Tarifen Behandlungskosten, Rettung und Bergung (inklusive Helikopter) sowie der medizinische Transport abgedeckt. Teilweise ist auch eine Erstattung ungenutzter Skipässe möglich (sehen Sie dafür unbedingt in den Bedingungen Ihrer Reiseversicherung nach). 

Im Ernstfall ist es wichtig die Unfallmeldung bzw. den Pistenbericht zu holen und alle Belege (Ärzt:innen, Rettung, Taxi, Medikamente) aufzuheben. 

Unser Tipp: Bei der UNIQA Reiseversicherung sind in der Variante Optimal plus Bergungskosten bei Unfall oder in Berg- oder Wassernot bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. 

3. Nur auf die e-Card verlassen: Das kann teuer werden  

Auf der Rückseite Ihrer e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Damit erhalten Sie bei Krankheit oder Unfall in vielen Ländern eine medizinische Grundversorgung – vor allem innerhalb der EU, im EWR (europäischen Wirtschaftsraum) sowie in Staaten mit Krankversicherungsabkommen. Das ist hilfreich, hat aber Grenzen: Privatärzt:innen, Bergungen (z. B. Helikoptereinsatz am Berg) und der medizinisch notwendige Rücktransport nach Österreich sind nicht abgedeckt. Genau für solche Situationen kann eine private Reisekrankenversicherung Kosten übernehmen und bei der Organisation unterstützen. Darüber hinaus kann auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung tiefergehende Hilfe und weltweit umfassenden Schutz bieten.  

Unser Tipp: Speichern Sie die Notfallnummer Ihrer Polizze am besten als Kontakt in Ihrem Handy – am besten so, dass sie offline verfügbar ist (z. B. als Favorit oder Screenshot). 

4. Verspäteter Zug oder Flug: Die Anreise wird teurer 

Wenn Sie wegen einer Verspätung Ihre Weiterreise nicht rechtzeitig antreten können, übernimmt eine Reiseversicherung oft die zusätzlichen Kosten für die verspätete Anfahrt zum Urlaubsort. Wichtig ist, dass Sie den Anschluss unverschuldet verpassen – etwa, weil Ihr Zug oder Bus zu spät am Flughafen oder Bahnhof ankommt. Auch wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind und durch einen Unfall mit Ihrem eigenen Auto den geplanten Bus, Zug oder Flug verpassen, kann die Versicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Anreise übernehmen. 

Wichtig für die Erstattung: Damit Sie Kosten erstattet bekommen, brauchen Sie neben der Buchungsbestätigung auch eine Bestätigung von Airline oder Bahn über Grund und Dauer der Verspätung – am besten direkt am Schalter, per E‑Mail oder über die App. Sammeln und dokumentieren Sie alle Mehrkosten (Hotel, neue Tickets, Transfer) samt Belegen und heben Sie nicht genutzte Tickets auf. Melden Sie sich möglichst früh bei Ihrer Versicherung, um zu erfahren, was genau einzureichen ist und welche Schritte empfohlen werden. 

Unser Tipp: Verspätungen durch Streik sind oft nicht versichert. Viele Tarife schließen solche Fälle aus. Prüfen Sie daher unbedingt vorab die Versicherungsbedingungen – gerade bei angekündigten Arbeitskämpfen. 

5. Notfall daheim: Sie müssen früher zurück 

Wenn zu Hause etwas Ernstes passiert – etwa ein Unfall oder eine schwere Krankheit in der Familie, Schäden am Wohnsitz durch Naturgewalten oder ein Einbruchdiebstahl – und Sie deshalb Ihre Reise zwingend abbrechen müssen, kann eine Reiseversicherung die dadurch entstehenden Kosten abfedern. Wichtig ist eine gute Dokumentation: Heben Sie ärztliche Bestätigungen oder Polizeimeldungen auf, kontaktieren Sie die Hotline Ihrer Reiseversicherung und dokumentieren Sie Umbuchungen und Zusatzkosten. So wird die Abwicklung schnell und reibungslos.  

6. Gepäck ist weg, beschädigt oder verspätet 

Geht Gepäck verloren, wird es beschädigt, verspätet es sich oder wird gar gestohlen, greift die Reisegepäck-Versicherung. Häufig ist auch eine Leistung für notwendige Ersatzkäufe (z. B. Hygieneartikel, ein Set Kleidung) vorgesehen. Wichtig ist das richtige Vorgehen: Melden Sie den Vorfall sofort bei der Airline/Transportgesellschaft, füllen Sie am Flughafen das PIR-Formular (Property Irregularity Report) aus, erstatten Sie bei Diebstahl möglichst rasch eine polizeiliche Anzeige und bewahren Sie alle Belege (Einkäufe, Meldungen, Bordkarten etc.) auf. Fotos helfen zusätzlich zur Dokumentation.  

Unser Tipp: Wertsachen, Medikamente und Reisedokumente gehören ins Handgepäck. Für solche Gegenstände gelten häufig besondere Verwahrungsvorgaben. Werden sie für die Dauer des Flugs im Aufgabegebäck aufbewahrt, kann das die Kostenerstattung beeinflussen. 

7. Ärger mit dem Mietauto: hoher Selbstbehalt 

Ein beschädigtes oder gestohlenes Mietauto kann die Urlaubslaune schnell trüben. Häufig ist unklar, welche Kosten über die Mietwagenversicherung gedeckt sind und wo hohe Selbstbehalte oder Ausnahmeregelungen lauern. Ein Mietwagen-Selbstbehalt-Schutz kann den Selbstbehalt reduzieren oder übernehmen. Achten Sie bereits vor Abschluss Ihrer Versicherung darauf, ob Sie diesen Schutz benötigen und ob er im Vertrag enthalten ist. Ein rechtzeitiger Blick lohnt sich: So stellen Sie sicher, dass Sie im Fall der Fälle nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben. 

Unser Tipp: Bei der UNIQA Reiseversicherung ist ein Mietwagen-Selbstbehalt-Schutz als Zusatzdeckung möglich: Bei Diebstahl oder Beschädigung wird der Selbstbehalt bis max. 1000 Euro übernommen. So bleibt der Ärger klein und der Urlaub kann weitergehen.  

Gut zu wissen


So können Sie uns einen Schaden melden 

Im Notfall für Sie da: UNIQA SOS-Service +43 50677-670 

Ob Krankheit oder Unfall: im Notfall ist rasche Hilfe gefragt, besonders im Ausland. Deshalb ist unser SOS-Service 24-Stunden täglich für Sie im Einsatz. Damit organisieren wir in Notfällen sofort professionelle und zuverlässige Hilfe – rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. 

Für rasche Hilfe halten Sie am besten folgende Informationen bereit: 

  • Polizzennummer 
  • Name, Geburtsdatum und Wohnsitz der versicherten Person 
  • Name, Adresse und Telefonnummer der behandelnden Ärztin oder des Arztes bzw. Des Krankenhauses 
  • Art der Erkrankung und/oder Diagnose 
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson 
  • Datum vom Antritt der Reise 

Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen. Dieser Artikel ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Deckungsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Bedingungen Ihrer Polizze. 

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