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Sie möchten zu einer anderen Versicherung wechseln oder Ihren Versicherungsvertrag kündigen?

Wichtig


Wenn Sie aufgrund der aktuell herausfordernden Zeiten in finanziellen Engpass geraten sind, unterstützen wir Sie so gut wie möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater hinsichtlich Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag aufrecht erhalten können und Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Gemeinsam finden wir eine Lösung, bis sich für Sie alles wieder zum Positiven wendet.

Wenn Sie wirklich vorhaben Ihren Vertrag zu kündigen, dann prüfen Sie bitte zuerst die auf Ihren Vertrag anwendbaren Kündigungsbestimmungen. Vom Kündigungsrecht zu unterscheiden ist das Rücktrittsrecht. Gesetzliche Rücktrittsrechte stehen Ihnen, vor allem kurz nach Vertragsabschluss, zu. Auch die Informationen über Ihre Rücktrittsmöglichkeiten finden Sie in den Unterlagen, die Sie im Zuge des Vertragsabschlusses erhalten haben. Zu den Rücktrittsrechten finden Sie hier keine Informationen.

Nachstehend haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Kündigung zusammengefasst.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

  • Kündigen Sie nie voreilig einen Versicherungsvertrag und erkundigen Sie sich im Vorfeld über mögliche Konsequenzen.
  • Die vorzeitige Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen ist fast immer ein Verlustgeschäft – der Rückkaufswert ist häufig geringer als die Summe an einbezahlten Prämien.
  • Vermeiden Sie deckungsfreie Zeiträume, z.B. der alte Vertrag ist schon beendet, aber es gibt noch keinen neuen Vertrag. Es gibt zwar einen neuen Vertrag, aber es gelten noch Wartezeiten (z.B. in der Rechtsschutzversicherung).
  • Machen Sie sich bewusst, dass Vorteile aus bestehenden Verträgen durch einen Neuabschluss verloren gehen können, z.B. wenn im bestehenden Krankenversicherungsvertrag gedeckte Erkrankungen bei Neuabschluss aus der Deckung fallen.
  • Vermeiden Sie eine Doppelversicherung, z.B. wenn ein neuer Vertrag bereits abgeschlossen wurde, aber der Vorversicherer den alten Vertrag noch nicht beendet hat (z.B. bei nicht fristgerechter Kündigung).

Postadresse
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Postadresse: Business Center 607, 1000 Wien
Tel.: +43 50677-670
Fax: +43 50677-676
E-Mail: info@uniqa.at

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kündigung?

In welcher Form soll der Versicherungsnehmer kündigen?

Was soll in einer Kündigung stehen?

Wann wirkt die Kündigung durch den Versicherungsnehmer?

Welche Kündigungsmöglichkeiten haben Sie?

Gut zu wissen

In der Praxis werden Versicherungsverträge oft auch mit deutlich längeren Laufzeiten (z.B. 10 Jahre) angeboten. Vorzeitige Kündigungen können daher auch mit Folgekosten behaftet sein (zum Beispiel die Rückforderung eines gewährten Prämien- bzw. Dauerrabattes seitens des Versicherers).


Neben der ordentlichen Kündigung und der sogenannten Ablaufkündigung gibt es noch weitere Kündigungsrechte für den Versicherungsnehmer, wie zum Beispiel:

Wegfall des versicherten Risikos

Wenn das sogenannte „versicherte Risiko“ wegfällt (z.B. Auto wird verschrottet, Haustier stirbt, Gewerbeabmeldung), dann besteht keine Kündigungsfrist und der Vertrag kann auf Wunsch sofort gekündigt werden. Der Versicherer rechnet den Vertrag per Stichtag der Kenntniserlangung ab und beendet ihn dadurch. UNIQA verzichtet auf die Rückzahlung eines eventuell gewährten Dauerrabatts.

Was ist in der Lebens- und Krankenversicherung anders?

Lebensversicherung

Krankenversicherung

Zusammenfassung


  • Die Laufzeit der meisten Versicherungsverträge beträgt 3 Jahre. Wichtige Ausnahmen sind die Krankenversicherung (unbestimmte Laufzeit), Kfz-Haftpflichtversicherung (1 Jahr) sowie Lebensversicherungsverträge (mit Kapitalbildung), die zumeist Laufzeiten länger als 10 Jahre aufweisen.
  • Verträge, die länger als 3 Jahre laufen, beinhalten häufig einen Prämienrabatt für Ihre freiwillige längere Bindung. Wir verzichten bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags auf die Rückzahlung eines Dauerrabatts.
  • Ihre Kündigungsrechte stehen im Vertrag. Wichtig ist, dass die Kündigungsfristen – je nach Vertragstypus und Kündigungsgrund – 1 oder 3 Monate ausmachen. Es kann aber auch abweichende Kündigungsfristen geben.
  • Beachten Sie die Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Formvorschriften im Kündigungsfall (unterschrieben oder in geschriebener Form).
  • Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen des Kündigungsschreibens beim Versicherer maßgeblich.
  • Kündigung ist nicht gleich Rücktritt. Beim Rücktritt treten Sie innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertragsabschluss zurück.

Konkrete Hilfestellung bei Vertragskündigungen sowie Musterbriefe finden Sie beispielsweise auf der AK-Homepage.

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