Sie möchten zu einer anderen Versicherung wechseln oder Ihren Versicherungsvertrag kündigen?

Wichtig


Wenn Sie aufgrund der aktuell herausfordernden Zeiten in finanziellen Engpass geraten sind, unterstützen wir Sie so gut wie möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater hinsichtlich Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag aufrecht erhalten können und Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Gemeinsam finden wir eine Lösung, bis sich für Sie alles wieder zum Positiven wendet.

Wenn Sie wirklich vorhaben Ihren Vertrag zu kündigen, dann prüfen Sie bitte zuerst die auf Ihren Vertrag anwendbaren Kündigungsbestimmungen. Vom Kündigungsrecht zu unterscheiden ist das Rücktrittsrecht. Gesetzliche Rücktrittsrechte stehen Ihnen, vor allem kurz nach Vertragsabschluss, zu. Auch die Informationen über Ihre Rücktrittsmöglichkeiten finden Sie in den Unterlagen, die Sie im Zuge des Vertragsabschlusses erhalten haben. Zu den Rücktrittsrechten finden Sie hier keine Informationen.

Nachstehend haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Kündigung zusammengefasst.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

  • Kündigen Sie nie voreilig einen Versicherungsvertrag und erkundigen Sie sich im Vorfeld über mögliche Konsequenzen.
  • Die vorzeitige Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen ist fast immer ein Verlustgeschäft – der Rückkaufswert ist häufig geringer als die Summe an einbezahlten Prämien.
  • Vermeiden Sie deckungsfreie Zeiträume, z.B. der alte Vertrag ist schon beendet, aber es gibt noch keinen neuen Vertrag. Es gibt zwar einen neuen Vertrag, aber es gelten noch Wartezeiten (z.B. in der Rechtsschutzversicherung).
  • Machen Sie sich bewusst, dass Vorteile aus bestehenden Verträgen durch einen Neuabschluss verloren gehen können, z.B. wenn im bestehenden Krankenversicherungsvertrag gedeckte Erkrankungen bei Neuabschluss aus der Deckung fallen.
  • Vermeiden Sie eine Doppelversicherung, z.B. wenn ein neuer Vertrag bereits abgeschlossen wurde, aber der Vorversicherer den alten Vertrag noch nicht beendet hat (z.B. bei nicht fristgerechter Kündigung).

Postadresse
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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kündigung?

Einer der Vertragspartner, der Versicherungsnehmer oder das Versicherungsunternehmen möchte den Vertrag beenden. Wenn Sie den Vertrag beenden möchten, müssen Sie ihn kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen zugehen. Es sind die im Gesetz oder Vertrag angeführten Termine und Fristen zu beachten.

In welcher Form soll der Versicherungsnehmer kündigen?

Grundsätzlich reicht für eine Kündigung die „geschriebene Form“ aus (z.B. ein E-Mail oder Fax), wenn daraus der Name des kündigenden Versicherungsnehmers hervorgeht. Eine Kündigung auf Papier mit Unterschrift ist notwendig, wenn das Gesetz ausnahmsweise Schriftlichkeit anordnet oder Schriftlichkeit im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Eine sichere elektronische Signatur (z.B. Handysignatur) ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Was soll in einer Kündigung stehen?

Eine Kündigung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Name und Adresse des Versicherers
  • Name und Adresse des Versicherungsnehmers
  • Polizzennummer
  • Angabe der Versicherung, die gekündigt werden soll
  • Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages (wenn dieser nicht genau bekannt ist, sollte der Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" angeführt werden).

Wann wirkt die Kündigung durch den Versicherungsnehmer?