Schaden melden – hier sind Sie richtig!

Ein Schadenfall gehört nicht zu den angenehmen Dingen des Lebens. Meistens wünscht man sich, es wäre nie passiert. Melden Sie einen Schaden einfach und unkompliziert:


Gut zu wissen

Mit der myUNIQA App können Sie Privatarzt- wie Medikamentenrechnungen schnell einreichen.

Tipps & Infos rund um den Schaden

Je rascher Sie den Schaden melden, desto schneller ist alles wieder beim Alten. Und für eine rasche Abwicklung geben wir Ihnen gerne Informationen und Tipps.

1. Ein geringes Schadenausmaß

Bitte tun Sie alles, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet z.B. den Schadensort so gut wie möglich abzusichern, ohne sich oder andere in Gefahr zu bringen.

2. Informationen für die Versicherung 

  • Polizzennummer
  • Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer)
  • Bankdaten (gewünschte Kontoverbindung zur Überweisung der Schadenzahlung)
Diese Fragen werden wir Ihnen stellen
  • Was genau ist passiert? Wann und wo ist es passiert?
  • Wurde bereits ein Kostenvoranschlag erstellt bzw. können Sie die Schadenhöhe abschätzen?
  • Haben Sie Fotos, die Sie uns senden können?
  • Wünschen Sie eine Schadenablöse oder wollen Sie den Schaden reparieren?
  • Wurde bereits eine polizeiliche Anzeige gemacht (z.B. bei Diebstahl oder Parkschäden)?


  • 3. Dokumentieren und aufbewahren

Für den Fall der Fälle heben Sie bitte die beschädigten Sachen für eine Besichtigung auf. UNIQA weist sie ausdrücklich darauf hin, wenn die Schadenstelle nicht verändert werden darf.

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Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich eine Schadennummer?
Sie haben bereits einen Schaden gemeldet und eine Schadennummer erhalten. Bitte geben Sie diese bei einem neuerlichen Anruf an, dann erleichtern Sie uns das Auffinden dieses Schadens in unseren Systemen. Das spart Ihnen und uns Zeit, da wir alle notwendigen Informationen sofort parat haben und nicht nochmals bei Ihnen erfragen müssen.
Welche KFZ-Schäden sind unverzüglich der Polizei zu melden?
Wildschäden, Parkschäden, Brand, Explosion Einbruch / Diebstahl , Raub / Vandalismus, unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs.
Was wird bei Totalschaden des Autos ersetzt?
Ersetzt wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges gleicher Art und Güte. Bei neuen Autos (bis 2 Jahre) gibt es bei UNIQA eine wesentliche Verbesserung der Leistung – im ersten Jahr sind bis zu 100 % des Kaufpreises möglich.

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