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Wann ist ein Parkschaden ein Parkschaden?

Bestimmt kennen Sie das: Sie kommen zum parkenden Wagen zurück und entdecken plötzlich einen riesigen Kratzer auf der Seite. Wir sind uns sicher einig, dass Parkschäden furchtbar ärgerlich sind. Weniger Einigkeit herrscht rund um die Frage, was ein Parkschaden überhaupt ist – und wer im Falle des Falles zahlt.

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Parkschaden bezeichnet wird, ist in Wahrheit nämlich oft keiner. Wir haben die wichtigsten Fakten und Praxisbeispiele für Sie:

Wann spricht man von einem Parkschaden?


Darunter versteht man Schäden, die entstehen, wenn ein haltendes oder geparktes Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug berührt wird. Daraus folgt, dass bei einer Kollision mit einem anhaltenden Fahrzeug kein Parkschaden vorliegt.

Sehen wir uns die Begrifflichkeiten genauer an:

Fahrzeug: Im Sinne der StVO versteht man hier ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Beförderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine. Ausgenommen davon sind Rollstühle, Kinderwagen, Schubkarren und ähnliche, vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Kinderspielzeug und Wintersportgeräte.

Halten: Eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung. Dies gilt für bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit. (§ 2 Abs. 1 Z. 27 StVO)

Parken: Jedes längere Abstellen des Fahrzeuges über die für Halten hinausgehende definierte Zeitdauer (§ 2 Abs. 1 Z. 28 StVO)

Anhalten: Das durch die Verkehrslage oder durch sonstige Umstände erzwungene zum Still-Stand-Bringen des Fahrzeuges.

So weit, so klar? Werfen wir einen Blick in die Praxis:

Gut zu wissen

Mit einer Vollkaskoversicherung, bei UNIQA sind Sie bei allen genannten Schadenfälle abgesichert.

So reagieren Sie bei Parkschäden richtig

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Schritt 1

Erstatten Sie sofort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige gegen "Unbekannt". Die Polizei nimmt sämtliche Schäden auf. Wichtig: Die unverzügliche Anzeige ist die Voraussetzung für eine Leistung aus der Parkschaden-Kasko. Tipp: Blaulichtsteuer fällt hier keine an.

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Schritt 2

Melden Sie den Schaden so bald wie möglich Ihrer Versicherung, spätestens aber innerhalb einer Woche. 

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Schritt 3

Geben Sie Ihrer Versicherung die Möglichkeit, den Schaden vor der Reparatur durch einen Sachverständigen besichtigen zu lassen.

Parkschäden: Mit einer Teilkasko mit Parkschaden-Baustein bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Verursachers kann für Ihren Fahrzeugschaden nicht aufkommen, da dieser unbekannt ist. Deshalb müsste man die Reparaturkosten grundsätzlich selbst tragen. Diese Lücke wird jedoch von der Kasko-Versicherung geschlossen: Hier sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert.

UNIQA Kasko-Varianten

Mit der UNIQA Kasko-Versicherung wählen Sie aus folgenden Varianten – Teil- oder Vollkasko-Versicherung – den für Sie passenden Versicherungsschutz. Hier finden Sie die Leistungen der einzelnen Varianten.

Weitere Vorteile der UNIQA Kasko-Versicherung


  • Der Versicherungsschutz besteht in ganz Europa im geografischen Sinn.
  • Kasko-Bonussystem: Bleiben Sie schadenfrei und sparen Sie bis zu 45 % Prämie.
  • Freischaden-Gutschein einlösbar in den Kasko-Prämienstufen P5 bis 0.

Wussten Sie?

Haben Sie selbst einen Schaden an einem parkenden/haltenden Fahrzeug verursacht, müssen Sie den Vorfall sofort der Polizei melden. Es genügt nicht, Ihre Visitenkarte in die Windschutzscheibe zu stecken oder den Schaden einige Tage später bei der Polizei oder dem Betroffenen zu melden, denn auch so machen Sie sich der Fahrerflucht strafbar!

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