Einfach erklärt: Selbstbehalt in der Sonderklasse-Versicherung
Im Spital zählt vor allem eines: sich gut aufgehoben fühlen. Die Sonderklasse-Versicherung bietet freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie zusätzlichen Komfort im Ein- oder Zweibettzimmer. Durch einen Selbstbehalt profitieren Sie von einer leistbaren monatlichen Prämie.
Tarife mit Selbstbehalt sind beliebt, weil sie in der Regel günstiger sind als Tarife ohne Selbstbehalt. Wer keinen Selbstbehalt bezahlen möchte, kann sich natürlich auch für einen entsprechenden Tarif ohne Selbstbehalt entscheiden.
Zwei Modelle beim Selbstbehalt
Je nach Tarif kommt eines der folgenden Selbstbehaltsmodelle zur Anwendung:
1. Selbstbehaltsmodell mit Fälligkeit am 1. Krankenhaustag
Bei diesem Modell wird der gesamte Selbstbehalt am ersten Tag des ersten Krankenhausaufenthaltes eines Kalenderjahres verrechnet – unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes. Für alle weiteren stationären Aufenthalte im selben Jahr fällt kein zusätzlicher Selbstbehalt mehr an.
Dieses Modell gilt für:
- alle Sonderklasse-Tarife mit Selbstbehalt, die vor dem 10. September 2026 abgeschlossen wurden
- den Tarif Sonderklasse Optimal
Für Kinder wird nur der halbe Selbstbehalt verrechnet. Bei manchen Tarifen entfällt der Selbstbehalt bei Heilbehandlungen aufgrund eines Unfalls, bei schweren Erkrankungen oder im Fall einer Entbindung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Sie haben einen Versicherungsschutz mit dem Selbstbehaltsmodell mit Fälligkeit am 1. Krankenhaustag abgeschlossen. Je nach Bundesland und Tarif gelten unterschiedliche Selbstbehaltshöhen.
Hier zwei Beispiele:
- Frau Berger lebt in Wien und hatte im Mai einen Aufenthalt in einem Wiener Krankenhaus. Aufgrund ihres gewählten Tarifs bezahlt sie den für Wien geltenden Selbstbehalt. Sollte im selben Kalenderjahr ein weiterer Krankenhausaufenthalt in Wien notwendig werden, fällt kein zusätzlicher Selbstbehalt mehr an.
- Herr Lorenz lebt in Linz, hatte dort im Februar einen Krankenhausaufenthalt und den in Oberösterreich vorgesehenen Selbstbehalt bezahlt. Im August war er ein weiteres Mal im Krankenhaus, diesmal jedoch in Wien. Herr Lorenz hatte in diesem Fall nur mehr die Differenz zu dem in Wien geltenden Selbstbehalt zu bezahlen.
Sollte ein stationärer Krankenhausaufenthalt außerhalb Österreichs notwendig sein, wird der für Wien geltende Selbstbehalt in Rechnung gestellt.
2. Tagesselbstbehalt
Mit dem Tarif Sonderklasse Optimal Plus gibt es ein neues Selbstbehaltsmodell, das vor allem bei kürzeren Krankenhausaufenthalten von Vorteil ist: den Tagesselbstbehalt. Dabei wird der Selbstbehalt nicht auf einmal verrechnet, sondern auf die ersten fünf Krankenhaustage eines Kalenderjahres aufgeteilt.
Das bedeutet:
- Wer im Laufe eines Jahres insgesamt weniger als fünf Tage im Krankenhaus verbringt, bezahlt den Tagesselbstbehalt nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Tage.
- Wer mehr als fünf Tage stationär aufgenommen ist, bezahlt den Tagesselbstbehalt nur für die ersten fünf Krankenhaustage des Kalenderjahres.
- Ab dem sechsten Krankenhaustag im selben Kalenderjahr (umfasst den Zeitraum von 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres) fällt kein weiterer Tagesselbstbehalt mehr an.
Hier ein Beispiel: Frau Mayer aus Graz ist 58 Jahre alt und verbrachte im Mai zwei Tage in einem Grazer Krankenhaus. Für diese zwei Tage zahlt sie den Tagesselbstbehalt für zwei Tage. Im August stand ein weiterer Krankenhausaufenthalt in Graz für fünf Tage an. Frau Mayer zahlt nun den Tagesselbstbehalt für drei Tage. Für den vierten und fünften Tag in Graz und auch für etwaige weitere Krankenhausaufenthalte in Graz in diesem Kalenderjahr fällt kein Tagesselbstbehalt mehr an.
Im Rahmen des Tarifs Sonderklasse Optimal Plus entfällt der Tagesselbstbehalt bei Heilbehandlungen aufgrund eines Unfalls und bei Kund:innen unter 45 Jahren.
Neue regionale Einteilung mit dem Tarif Sonderklasse Optimal Plus
Während sich die Höhe des Selbstbehalts beim 1. Selbstbehaltsmodell mit Fälligkeit am 1. Krankheitstag nach dem jeweiligen Bundesland richtet, erfolgt die Zuordnung beim Tarif Sonderklasse Optimal Plus nach festgelegten Regionen. Wird eine Behandlung in einer kostenintensiveren Region durchgeführt, kann ein entsprechender Aufschlag anfallen.
Hier ein Beispiel: Herr Gruber ist 52 Jahre alt, wohnt in Salzburg und hat daher einen Tarif für die Region West. Im Juni hält er sich drei Tage im Krankenhaus in Salzburg auf. Für diese drei Tage bezahlt er den Tagesselbstbehalt der Region West. Im Oktober hat Herr Gruber erneut einen dreitägigen Krankenhausaufenthalt, diesmal in Wien. Da die Kosten in Wien höher sind, muss er für die ersten beiden Tage den Tagesselbstbehalt mit einem zusätzlichen Aufschlag bezahlen. Für den dritten Tag in Wien fällt kein weiterer Selbstbehalt mehr an. Auch für etwaige weitere Krankenhausaufenthalte im selben Kalenderjahr ist kein Tagesselbstbehalt mehr zu bezahlen.
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Selbstbehaltsmodell für Ihren Vertrag gilt, werfen Sie vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt einen Blick in Ihre Polizze oder kontaktieren Sie Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater. So wissen Sie bereits vorab, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt anfällt.
Übersiedeln in ein anderes Bundesland oder Änderung Ihrer Sozialversicherung
Oft ist es notwendig, aus privaten oder beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland zu übersiedeln. Oder man wechselt den Beruf und ist dadurch bei einem neuen Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS, …) versichert. Da stellt sich dann natürlich auch die Frage, ob sich auch etwas bei Ihrer privaten Krankenversicherung ändert.
Was müssen Sie tun?
- Bitte geben Sie Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater Ihre neue Adresse oder Sozialversicherung bekannt, damit wir diese in unseren Systemen speichern können.
- Fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater nach, ob bei Ihrer bestehenden Sonderklasse-Versicherung Änderungen notwendig sind, z.B.:
- Wechsel auf einen anderen Bundeslandtarif bzw. regionalen Tarif oder
- auf einen österreichweiten Tarif oder
- auf einen Tarif für Ihre neue Sozialversicherung
- Sollten Sie keine:n persönliche:n Berater:in haben, rufen Sie einfach unser Kundenservice unter +43 50677-670 an.
- Besondere Aufmerksamkeit müssen Selbständige auf den richtigen Sonderklasse Tarif legen. Dieser ist abhängig davon, ob man in der Sachleistungsgruppe oder in der Geldleistungsgruppe von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) eingestuft ist. Ihr:e Steuerberater:in ist mit dieser Unterscheidung vertraut.