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Wenn das Leben dazwischenfunkt – Reisestorno!

Wir freuen uns auf unseren wohlverdienten Urlaub und wie wir wissen, kommt es manchmal anders als man denkt. Dann ist es gut, eine Reisestorno-Versicherung zu haben.

07.07.2020 · Sonja Trupp · 4. Min. Lesezeit

Digitales Flugticket wird am Smartphone angezeigt

Kaum beginnt das neue Jahr, werden Reisepläne geschmiedet und das passende Urlaubsziel gesucht. Dann wird online gebucht oder der Weg ins Reisebüro angetreten, um rasch alles unter Dach und Fach zu bringen. Leider sind in Zeiten wie diesen die Möglichkeiten zu verreisen sehr eingeschränkt – trotzdem sollten wir das Beste daraus machen.

Meist ist es noch Monate hin, bis man den wohlverdienten Urlaub genießen kann. Durch die Grachten Amsterdams tuckern oder Venedigs alte Palazzi bestaunen – um das erleben zu können, wird oft viel Geld in die Hand genommen. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Leben dann doch dazwischenfunkt und der Urlaub ins Wasser fällt.

Das Gute ist: Mit einer UNIQA Reisestorno-Versicherung müssen Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können.

Hier ein paar Fälle aus der Praxis, die Ihnen zeigen, wie Sie mit einer Reisestorno-Versicherung abgesichert sind und was zu tun ist. Wenn der Fall der Fälle eintritt, schicken Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mittels unseres Kontaktformulars oder per e-Mail an unser Kundenservice.

Bitte beachten Sie: Reisen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht angetreten werden, sind in der Reiseversicherung größtenteils nicht gedeckt.

Plötzlich eintretende schwere Krankheit

Sie freuen sich schon aufs Bergwandern in den Alpen - doch wenige Tage vor Abreise erkranken Sie schwer an Grippe und können den Urlaub nicht antreten. Bahntickets und Unterkünfte sind bereits bezahlt.

In diesem Fall ersetzt die Reisestorno-Versicherung die anfallenden Stornokosten für die Bahnkarten sowie das Quartier.

Was ist zu tun?


  • Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie uns ein Attest samt Diagnose zukommen. (Die Kosten für das Attest sind leider nicht ersatzfähig).
  • Wenn Sie sich im Krankenhaus aufhalten, brauchen wir die stationäre Aufenthaltsbestätigung samt Diagnose.
  • Zusätzlich benötigen wir die Krankenstandsbestätigung/den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.
  • Stornieren Sie Ihre gebuchte Reise und schicken Sie uns

    1. die Stornoabrechnung,
    2. die ursprünglichen Buchungsunterlagen der Reise und
    3. die Einzahlungsbestätigung der Reisekosten.
  • Übermitteln Sie uns die Parte der Verstorbenen.
  • Wir prüfen die Unterlagen und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung.

Tod des Versicherten oder mitbuchender Familienangehöriger

Sie haben für sich, Ihren Partner, die Kinder und auch die Schwiegereltern einen Schiurlaub samt Wellness im selben Hotel gebucht. Vor dem Start in den Urlaub stirbt ein Mitreisender durch einen Verkehrsunfall. Natürlich treten Sie, Ihr Partner, die Kinder und auch die anderen Mitreisenden die Fahrt nicht an.

Hier übernimmt die Reisestornoversicherung die anfallenden Stornokosten des Hotels für alle.

Was ist zu tun?


  • Stornieren Sie Ihre gebuchte Reise und schicken Sie uns

    1. die Stornoabrechnung,
    2. die ursprünglichen Buchungsunterlagen der Reise und
    3. die Einzahlungsbestätigung der Reisekosten.
  • Übermitteln Sie uns die Parte der Verstorbenen.
  • Wir prüfen die Unterlagen und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung.

Schwerer Unfall des Versicherten oder mitbuchender Familienangehöriger

Sie haben für sich, Ihren Partner, die Kinder und auch die Schwiegereltern einen Radurlaub am Bodensee mit Aufenthalt im selben Hotel gebucht. Vor der Abreise erleidet Ihr Schwiegervater einen schweren Verkehrsunfall. Natürlich treten Sie, Ihr Partner, die Kinder und auch Ihre Schwiegermutter die Reise nicht an.

Hier übernimmt die Reisestornoversicherung die anfallenden Stornokosten des Hotels für alle.

Was ist zu tun?


  • Lassen Sie uns ein ärztliches Attest samt Diagnose des Verunfallten zukommen. (Die Kosten für das Attest sind leider nicht ersatzfähig).
  • Wenn sich dieser im Krankenhaus aufhält, übermitteln Sie uns bitte die stationäre Aufenthaltsbestätigung samt Diagnose.
  • Zusätzlich benötigen wir die Krankenstandsbestätigung/den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Ihres Schwiegervaters.
  • Stornieren Sie Ihre gebuchte Reise und schicken Sie uns

    1. die Stornoabrechnung,

    2. die ursprünglichen Buchungsunterlagen der Reise und

    3. die Einzahlungsbestätigung der Reisekosten.

  • Wir prüfen die Unterlagen und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung

Lebensgefährliche Erkrankung, Unfall mit Lebensgefahr oder Tod von nicht mitbuchenden Angehörigen

Als Geburtstagsgeschenk für Ihren Partner haben Sie im Internet zwei Bahntickets für eine Reise durch Europa, Unterkünfte und auch einen Leihwagen organisiert. Unmittelbar vor Beginn der Reise und völlig unvorbereitet erleidet Ihr Vater einen Schlaganfall. Da außer Ihnen niemand für die Pflege zur Verfügung steht, ist Ihre Anwesenheit erforderlich.

Die Reisestornoversicherung ersetzt in diesem Fall die anfallenden Stornokosten für die Flüge, die Unterkünfte und den Leihwagen.

Was ist zu tun?


  • Stornieren Sie Ihre gebuchte Reise und schicken Sie uns

    1. die Stornoabrechnung,
    2. die ursprünglichen Buchungsunterlagen der Reise und
    3. die Einzahlungsbestätigung der Reisekosten.
  • Übermitteln Sie uns das ärztliche Attest samt Diagnose Ihres Vaters.
  • Wir prüfen die Unterlagen und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung.

Bedeutender Sachschaden infolge eines Elementarereignisses

Seit langem freuen Sie sich auf Ihren Badeurlaub auf Teneriffa, um der winterlichen Kälte zu entfliehen. Kurz vor dem Abflug bricht in Ihrer Wohnung aus unerklärlichen Gründen ein Brand aus und Sie können die Reise nicht antreten. Flugtickets und Unterkunft sind bereits bezahlt.

Auch hier übernimmt die Reisestornoversicherung die anfallenden Stornokosten für die Flüge sowie das Quartier.

Was ist zu tun?


  • Stornieren Sie Ihre gebuchte Reise und schicken Sie uns

    1. die Stornoabrechnung,
    2. die ursprünglichen Buchungsunterlagen der Reise und
    3. die Einzahlungsbestätigung der Reisekosten.
  • Übermitteln Sie uns das Behördenprotokoll über den entstandenen Brandschaden in Ihrer Wohnung.
  • Wir prüfen die Unterlagen und Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung.

Wie Sie sehen, kann es von Vorteil sein, eine Reisestorno-Versicherung vor Antritt einer Reise abzuschließen. Berechnen Sie mit nur ein paar Klicks Ihre Prämie.

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