3. Trimester: Der Endspurt – und der erste Atemzug
SSW 29–40 | ca. 3 Min. Lesezeit
Der Bauch wächst, die Bewegungen des Babys sind kräftig zu spüren, und die Gedanken kreisen zunehmend um den großen Tag. Das dritte Trimester ist der Endspurt – für das Baby genauso wie für die werdende Mutter. In diesen letzten rund zwölf Wochen wird das Baby buchstäblich fertiggestellt: Organe reifen aus, Fettreserven werden aufgebaut, das Gehirn macht einen letzten großen Entwicklungsschub. Und dann der Moment, auf den alle warten.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
- Das dritte Trimester umfasst SSW 29-40 (bis zur Geburt).
- Das Baby legt pro Woche durchschnittlich 200-250 g zu: von rund 1.200 g auf ca. 3.200-3.500 g zur Geburt.
- Die Lunge reift bis kurz vor der Geburt. Ausreichend Surfactant (lebenswichtige Substanz für eine reibungslose Lungenfunktion) für eine eigenständige Atmung wird von der Lunge ab etwa SSW 35 gebildet.
- Ab SSW 37 gilt ein Baby als reifgeboren und nicht mehr als Frühgeburt.
- Das Baby dreht sich idealerweise in die Schädellage (Kopf nach unten) – meist zwischen SSW 32 und 36.
- Eltern-Kind-Pass: Der dritte Ultraschall ist in SSW 30-34 vorgesehen, im Rahmen der fünften Schwangerschaftsuntersuchung in SSW 35-38 findet ein zusätzlicher vierter Ultraschall statt. Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes kann zudem ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes eine Elternberatung durch die österreichischen Familienberatungsstellen in Anspruch genommen werden.
- Österreich: Der Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Kinderbetreuungsgeld: Der Antrag ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen, für die meisten ist das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Der Körper des Babys im Endspurt
Im dritten Trimester ist die eigentliche Organbildung abgeschlossen. Was jetzt passiert, ist Reifung, Wachstum und Feintuning. Das Baby schläft bis zu 20 Stunden täglich. Und wenn es wach ist, trainiert es Reflexe, Atmung und Bewegungen, die es nach der Geburt braucht.
SSW 29–32: Gehirn, Augen und erster Tiefschlaf
Das Gehirn entwickelt sich in dieser Phase besonders rasch und wächst schneller als jedes andere Organ. Erste Tiefschlafphasen beginnen. Die Augen können sich öffnen und auf Licht reagieren; durch die dünner werdende Bauchdecke nimmt das Baby ein weiches Rotlicht wahr, wenn Sonnenlicht oder Lampenschein auftrifft.
Die Haut glättet sich, da sich zunehmend Unterhautfett einlagert. Die Nägel und Haare sind deutlich gewachsen. Am Ende des achten Monats wiegt das Baby rund 1.800-2.000 g und ist etwa 40 cm groß.
SSW 33–36: Die Lunge – das letzte wichtige Organ
Während Herz, Nieren, Magen und fast alle anderen Organe bereits voll funktionsfähig sind, ist die Lunge das letzte Organ, das fertig reift. Der entscheidende Stoff dabei ist Surfactant: Diese Substanz bildet auf den Lungenbläschen (Alveolen) einen Film und verhindert, dass sie beim Ausatmen kollabieren, was zu Atemnot führt.
Ab SSW 35 wird Surfactant in ausreichenden Mengen produziert. Damit ist die Lunge reif für den ersten Atemzug außerhalb des Mutterleibs. Bei drohender Frühgeburt kann die Surfactant-Produktion medikamentös stimuliert werden.
In diesen Wochen verliert das Baby nach und nach seine Lanugohaare. Das Baby hat häufig Schluckauf (rhythmische Zwerchfellbewegungen), was von außen als regelmäßiges Zucken spürbar ist.
SSW 37–40: Reifgeboren und bereit
Ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche gilt ein Kind als reifgeboren. Eine Geburt ist nun zu jedem Zeitpunkt möglich und sicher. Das Baby hat die optimale Geburtsposition eingenommen: Kopf nach unten (Schädellage) im Becken. In den letzten Wochen nimmt es noch etwa 30-35 g täglich zu.
Das Gehirn wiegt bei der Geburt erst etwa ein Viertel seines späteren Erwachsenengewichts. Es wächst in den ersten Lebensjahren rasant weiter. Die Sinne sind weitgehend ausgereift. Scharfes Sehen ist bei Neugeborenen noch nicht möglich. Stimmen, insbesondere jene, die das Baby im Bauch gehört hat, werden unmittelbar nach der Geburt erkannt.
Eltern-Kind-Pass: 3. und 4. Ultraschall
Zwischen SSW 30 und 34 findet der dritte Eltern-Kind-Pass-Ultraschall statt. Dabei werden Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und Fruchtwassermenge kontrolliert. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Auffälligkeiten früh zu erkennen und die weitere medizinische Betreuung gut zu planen.
Im Zuge der fünften Schwangerschaftsuntersuchung in SSW 35-38 findet ein zusätzlicher vierter Ultraschall statt. Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes kann zudem ab der Feststellung der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes eine Elternberatung durch die österreichischen Familienberatungsstellen in Anspruch genommen werden.
Mutterschutz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich
In Österreich beginnt der gesetzliche Mutterschutz (Schutzfrist) acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Während dieser Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Als Einkommensersatz gibt es Wochengeld von der Krankenkasse.
Nach der Geburt dauert die Schutzfrist weitere acht Wochen. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sie sich auf zwölf Wochen nach der Geburt. Im Anschluss kann die Elternkarenz in Anspruch genommen werden. Beide Elternteile können sich abwechseln, der Anspruch besteht dann bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.
Das Kinderbetreuungsgeld wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt – für die meisten unselbstständig Beschäftigten ist das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Es gibt zwei Modelle: das pauschale Kinderbetreuungsgeldkonto und das einkommensabhängige Modell. Beim einkommensabhängigen Modell erhält man 80 % der Letzteinkünfte (berechnet über das Wochengeld bzw. den Steuerbescheid), maximal 80,12 Euro täglich (Stand 2026). Welches Modell das bessere ist, hängt von der persönlichen Einkommenssituation ab. Eine Beratung durch die Arbeiterkammer (AK) oder die ÖGK ist empfehlenswert.
Was werdende Eltern jetzt vorbereiten
Das dritte Trimester ist auch eine Zeit der praktischen Vorbereitung:
- Geburtsvorbereitungskurs besuchen: Atemtechniken, Wehenmanagement, Ablauf der Geburt – ideal gemeinsam.
- Spitalstasche packen (ab SSW 32): Eltern-Kind-Pass, e-card, Kleidung für Mutter und Baby, Hygieneartikel, Snacks, Geburtswunschzettel.
- Kinderbetreuungsgeld beantragen: Ausbezahlt wird rückwirkend für maximal 182 Tage vor der Antragstellung. Wer erst später einreicht, verliert für die Zeit davor den Anspruch. Frühzeitige Antragstellung nach der Geburt lohnt sich also.
- Elternkarenz anmelden: Wer die Karenz direkt im Anschluss an den eigenen Mutterschutz antritt, muss dies dem Arbeitgeber spätestens bis zum Ende der Schutzfrist mitteilen; Väter, die zuerst in Karenz gehen, spätestens 8 Wochen nach der Geburt. Nur wer einen späteren Karenzteil übernimmt, etwa beim Wechsel zwischen den Elternteilen, muss dies mindestens drei Monate vorher ankündigen.
- Übungswehen (Braxton-Hicks) kennen: Diese Vorwehen sind unregelmäßig und schmerzen kaum. Echte Wehen werden regelmäßiger, stärker und länger.
- Kinderzimmer einrichten: Babywiege oder -bett sicher aufstellen, Erstausstattung bereitstellen.