Lexikon
Freizeitunfall
Die meisten Unfälle passieren nicht während der Arbeit, sondern in der Freizeit, im Haushalt, bei der Sportausübung oder im Urlaub.
Bei allen diesen Unfällen besteht aber kein Unfallversicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Pflichtversicherter hat man zwar bei jedem Unfall Anspruch auf Heilbehandlung aus der Krankenversicherung, dauerhafte Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit sind bei Freizeitunfällen jedoch nicht gedeckt.
Daher ist es ratsam, für diesen Bereich mit einer privaten Unfallversicherung vorzusorgen.
Schmerzensgeld
Im Wesentlichen ist Schmerzensgeld ein Geldersatz für immateriellen Schaden. Bei entsprechendem Abschluss leistet die Unfallversicherung nach einem Unfall Schmerzensgeld für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Mindestaufenthaltsdauer im Krankenhaus von 7 Tagen.
Die Berechnung erfolgt prozentuell zur Versicherungssumme und erhöht sich bei einem Krankenhausaufenthalt von über 13 bzw. 20 Tagen.
- 7 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 1% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
- 14 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 2% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
- 21 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 3% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität
Spitalgeld
Das Spitalgeld dient zur Abdeckung erhöhter Aufwendungen beim Aufenthalt im Krankenhaus. Es wird für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag ausbezahlt.
Taggeld
Das Taggeld steht dem Versicherten bei dauernder oder vorübergehender Invalidität als Ersatz für seinen Verdienstentgang zu. Die Leistung erfolgt für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab Unfalltag.
Unfallrente
Unter Rente versteht man eine langfristige, monatlich gleichbleibende Zahlung. Bei der Unfallversicherung kann anstelle der einmaligen Kapitalzahlung eine Lebensrente vereinbart werden, die zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards nach einem Unfall und bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit dient.
Die monatliche Rentenzahlung erfolgt so lange, wie der Anspruchsberechtigte lebt.
Sollte die anspruchsberechtigte versicherte Person vor Ablauf der 20 Jahre ableben, wird die Rente bis zur Vollendung der Garantiedauer an die Erben des Versicherten ausbezahlt.

