Noch mehr Zusatzbausteine
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UnfalltodBei Tod durch Unfall erhalten Ihre Hinterbliebenen die hierfür vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Wir übernehmen auch Überführungs- und Bestattungskosten bis zu 5% der Versicherungssumme (bis maximal 7.000 Euro).
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SchmerzensgeldSie erhalten 1 bis 3% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität bei einem Spitalsaufenthalt von mindestens 7 Tagen:
- 7 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 1% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
- 14 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 2% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
- 21 Tage stationär innerhalb von 2 Jahren: 3% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
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TaggeldSie erhalten Taggeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Leistung erfolgt für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit abzüglich einer eventuell vereinbarten Karenzfrist für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab Unfalltag.
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SpitalgeldDas Spitalgeld wird ausbezahlt für jeden Tag, den Sie sich in stationärer Heilbehandlung befinden. Bei Spitalsaufenthalten im Ausland zahlen wir die doppelte Leistung aus. Es wird für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag ausbezahlt.
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KnochenbruchBei Knochenbruch zahlen wir eine Pauschalleistung von 500 Euro. Auch Knochensplitterungen, Fissuren (Haarrisse) und knöcherne Ausrisse von Sehnen oder Bändern gelten als Knochenbruch.