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Laptop wird in die Tasche gepackt

Abfertigungsvorsorge

Abgesichert sein, falls Mitarbeitende Ihren Betrieb verlassen

Lebensumstände ändern sich und Mitarbeitende verlassen Ihren Betrieb.

Ob Sie als Unternehmer die Abfertigung für länger zugehörige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch im alten System oder schon für alle Mitarbeitenden im neuen System mit verpflichtender Beitragszahlung planen, entscheiden Sie. Wichtig ist, wie diese Beiträge angelegt werden.

Die Abfertigung neu ist verpflichtend für alle seit 1.1.2003 abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Seit 1.1.2008 gilt diese Regelung auch für freie Dienstnehmer. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen dadurch mehr Unabhängigkeit und haben die Möglichkeit auf eine steuerfreie Zusatzpension. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben mehr Sicherheit, da planbare, monatliche Beiträge angespart werden.

So funktioniert die Mitarbeitervorsorge

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt 1,53 % vom Bruttomonatsentgelt der Mitarbeitenden über die Sozialversicherung in die Betriebliche Vorsorgekasse ein. Die Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für die Abfertigung bzw. die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmenden.

Abfertigungsvorsorge

Unsere Produkt-Highlights im Überblick

Steuerersparnis

durch absetzbare Beiträge und steuerfreie Veranlagung

Kapitalgarantie

für die Mitarbeitenden auf alle eingezahlten Beiträge

Ansprüche bleiben erhalten

auch beim Wechsel von unselbständiger auf selbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten

Wahlmöglichkeit für Mitarbeitende

zwischen lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)