Glasbruchschaden? – Kein böses Omen!

„Scherben bringen Glück“ – wir alle kennen dieses Sprichwort. Wie bei jedem Sprichwort gibt es mehrere Deutungen. Eine besagt, dass Glas in früheren Zeiten sehr wertvoll und teuer war und es als Unglück oder böses Omen galt, wenn es zerbrach. Mit dem Ausruf „Scherben bringen Glück“ sollte Negatives ins Positive gewandelt werden.

Fensterflügel mit zerbrochener Scheibe

Wenn Sie eine Haushaltsversicherung haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Unglück und böses Omen haben keine Chance, denn je nach gewählter Variante ist Glasbruch mitversichert.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind bei der Glasbruchversicherung nur Schäden versichert, wenn das Glas tatsächlich zerbricht.  „No na“ werden Sie sagen – aber wie wir wissen, ist Glas nicht gleich Glas und daher ist auch nicht alles versichert.

Gut zu wissen

Flachgläser sind versichert, Hohlgläser nicht.

Fangen wir bei den Flachgläsern und somit beim versicherten Glas an. In diese Kategorie fallen unter anderem

  • Tür- und Fensterscheiben
  • Vitrinen und Spiegel
  • Ceranfelder
  • Duschkabinen – auch aus Kunststoff
  • Gläser von Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Schwimmbad-Überdachungen

Gut zu wissen

Auch die Folgeschäden durch den Glasbruch sind versichert. Also, wenn zum Beispiel Glassplitter den Parkettboden zerkratzen.


Was nicht versichert ist, sind Schäden an sogenannten Hohlgläsern und anderen Glasarten, wie zum Beispiel:

  • Glasgeschirr
  • Vasen oder ähnliche Hohlgläser
  • Beleuchtungskörper inkl. Fassung
  • Optische Gläser, wie etwa Brillen oder Fernglas
  • Handydisplay

Und wie sieht es jetzt mit Kratzern, Schrammen und abgesplitterte Glasoberflächen aus? Diese sind nicht versichert. Weshalb? Da ja nur zerbrochenes Glas versichert ist. Sie werden sich bestimmt denken „Ok, nicht optimal, aber ist halt so."

Was aber machen, wenn's kracht und klirrt?

Sie kennen das vielleicht: Schon in der Früh haben Sie in Ihrer Wohnung alles dicht gemacht was nur geht, damit die Sommerhitze ja draußen bleibt. Nach Tagen – endlich – Abkühlung in Sicht. Super! Fenster auf, Türen auf und kühle Luft reinlassen. Und wenn auch noch Wind aufkommt, der das letzte bisschen stickige Luft raus weht – herrlich, oder!? Tja, und dann … dann kracht’s und klirrt’s und schon ist es passiert. Eine Böe zischt durchs Haus und eine Glastür wird zugeschlagen – Scherben und Splitter überall. Na? Kommt Ihnen das bekannt vor?

Glassplitter mit Besen und Schaufel

Jetzt heißt es vorsichtig sein – zu allererst gilt

  • Ziehen Sie sich Handschuhe und gutes Schuhwerk an. Sie brauchen keine Glasscherben in Händen oder Füßen, das schmerzt, blutet stark und kann unschöne Narben hinterlassen.
  • Wenn Kinder und/oder Tiere im Haus sind, bringen Sie diese aus der Gefahrenzone.
  • Sichern Sie die Stelle ab, damit keine Folgeschäden entstehen. Schließen Sie Fenster und Türen, beseitigen Sie stecken gebliebenes Glas, damit es nicht herunterfallen kann, etc.
  • Bevor Sie alles wegräumen, schießen Sie für Ihre Schadenmeldung noch ein paar Fotos aus verschiedensten Blickwinkeln vom Scherbenhaufen und seiner Umgebung.
    Tipp: Entsorgen Sie Scherben z.B. in einem Karton – Hauptsache formstabil. Bitte nicht in einem Müllsackerl, denn dieses kann reißen und wiederum zu Verletzungen führen. Splitter entfernen Sie am besten mit einem Staubsauger, aber auch da gilt – Vorsicht beim Entleeren.

Die nächsten Schritte ...

Wir haben einen kleinen Wegweiser zusammengestellt, damit Sie wissen was zu tun ist bzw. welche Informationen wir von Ihnen brauchen. Wenn wir alle Fakten haben, können wir Ihren Schadenfall ruckzuck bearbeiten und das Geld landet so schnell wie möglich auf Ihrem Konto.

Damit die Sache ins Rollen kommt …

Wichtig!
  1. Melden Sie uns den Schaden bitte sofort schriftlich oder mündlich.
  2. Wenn möglich, versuchen Sie den Schaden zu mindern, aber auch einen weiteren zu verhindern.
  3. Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, geben Sie uns bitte dessen Namen sowie etwaige Zeugen bekannt.

Um Ihren Schaden abwickeln zu können, brauchen wir folgende Daten von Ihnen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln:

  • Vorname und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Polizzennummer
  • Schadendatum und
  • IBAN Ihres Kontos

Für uns ist es natürlich auch wichtig zu wissen, wie der Schaden passiert ist, damit wir uns ein Bild machen können.

  • Wann und wo hat es „krach und klirr“ gemacht?
  • Was wurde kaputt?
  • Wie bzw. warum ist es passiert?
  • Wer oder was hat den Schaden verursacht?
  • Wie ist das Objekt beschädigt - gebrochen, abgesplittert,..?
  • Jetzt kommen die Fotos, die Sie vor dem Wegräumen der Scherben gemacht haben, zum Einsatz. Schicken Sie uns diese bitte gemeinsam mit der Rechnung des zu Bruch gegangenen Objektes – falls noch vorhanden. Wenn nicht, den Kostenvoranschlag für die Reparatur.


Tipp: Am besten Sie schreiben sich alles zusammen, dann können Sie unserem Kundenservice-Mitarbeiter gleich Auskunft geben bzw. haben auch für Ihre schriftlichen Schadenmeldung alles zur Hand.

Sollten Sie keine Haushaltversicherung haben, dann wäre es vielleicht gut das zu ändern. Wie man sieht, ist eine Glastür gleich zugeschlagen und in Scherben. Und dann ist es doch beruhigend zu wissen, dass Unglück und böses Omen keine Chance haben – oder!?

Kontaktieren Sie uns doch - wir haben bestimmt die passende Versicherung für Sie. Unser Kundenservice und Ihr Berater sind gerne für Sie da.


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