Grobe Fahrlässigkeit und die Pfanne auf dem Herd
Hilfe! Die Küche brennt! – Und wer bezahlt den Schaden?
Versicherungsschutz für Ihr Zuhause ist wichtig. Damit sichern Sie Ihre persönliche „Wohnfühloase“ vor bestimmten Schäden oder Ereignissen umfangreich ab. Denn ein Schaden kann schnell passieren, auch dann, wenn Sie besonders umsichtig sind.

Hier ein Beispiel dazu:
Ein herrlicher Frühlingstag. Schönes Wetter, kein Wölkchen steht am Himmel, die Vögel zwitschern und die Kinder sind auch noch in der Schule. Sie wollen gerade das Mittagessen vorbereiten, stellen die Pfanne mit dem Öl auf den schon heißen Herd, als plötzlich Ihr Nachbar an der Tür klingelt. Aufgeregt werden Sie von ihm über einen bei ihm eingetretenen Wasserschaden informiert und er bittet Sie, ihm zu helfen den Hauptwasserhahn abzudrehen. Daraufhin verlassen Sie Ihre Wohnung, ohne die heiße Herdplatte auszuschalten. Nachdem der Hauptwasserhahn abgedreht wurde, legt sich die Hektik bei dem Nachbarn, der Sie daraufhin auf einen Kaffee einlädt. Dankend nehmen Sie die Einladung an. Während Sie den Kaffee genießen, beginnen in Ihrer Wohnung die ersten Flammen zu züngeln und die Küche zu brennen. Eine Nachbarin alarmiert die Feuerwehr. Der Lärm im Stiegenhaus lässt Sie aufschrecken. Die Pfanne! Sie eilen zurück in Ihre Wohnung. Doch da ist es leider schon zu spät.
In diesem Fall wurde eingeräumt, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Glücklicherweise hatte die Person im Beispiel grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der Höchstentschädigungssumme im Haushaltsversicherungsschutz inkludiert. So wurden die Kosten von 17.000 Euro für die entstandenen Schäden von der Versicherung übernommen.
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