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50 % oder 100 % grobe Fahrlässigkeit?   

Warum Sie sich für eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung von UNIQA inklusive „100 Prozent grober Fahrlässigkeit“ entscheiden sollten!  

Mehrere Personen in einer Küche während gemeinsamer Tätigkeiten im Wohnalltag.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum es für Sie wichtig ist, die „100 Prozent grobe Fahrlässigkeit“ in Ihrem Versicherungsschutz mit dabei zu haben. Wir erklären Ihnen auch den wichtigen Unterschied zur überholten Variante „der 50 Prozent groben Fahrlässigkeit“.

Zur Auffrischung: Der Einschluss der groben Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der Höchstentschädigungssumme ist im Zusammenhang mit der Eigenheimversichung und Haushaltsversicherung für Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden relevant. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht wesentlich vernachlässigen, wodurch ein Schaden entstehen kann bzw. entstanden ist.

Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihren Kund:innen an, grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Das macht Sinn. Besonders dann, wenn man bedenkt, wie rasch und plötzlich ein kleines oder großes Missgeschick mit weitreichenden Folgen passieren kann. 

Gut zu wissen

Ob ein Schaden leicht oder grob fahrlässig passiert ist, bleibt oft unklar. Im Schadenfall ist das ärgerlich. Bei der Haushalts- und Eigenheimversicherung von UNIQA ist die grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der maximalen Höchstentschädigungssumme immer inklusive. So sparen Sie nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen auch Ihre Nerven.

Was ist der Unterschied von 50 Prozent zu 100 Prozent grober Fahrlässigkeit?  

Einfach gesagt: Der Unterschied liegt in der Summe, die Sie im Schadenfall ausbezahlt bekommen. Leistung bis zu 100 Prozent grober Fahrlässigkeit bedeutet, im Falle eines Schadens bis zu 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten. Haben Sie die grobe Fahrlässigkeit lediglich mit bis zu 50 Prozent mitversichert, so erhalten Sie im Schadenfall 50 Prozent des tatsächlich entstandenen Schadens, höchstens jedoch 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Ein einfaches Rechenbeispiel: 
Sie haben vergessen den Herd abzudrehen. Unglücklicherweise war in der Pfanne noch ausreichend Öl, um die gesamte neue Küche in Brand zu stecken. Der entstandene Schaden liegt bei 30.000 Euro.  

Unser Tipp


Prüfen Sie, ob in Ihrer bestehenden Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung grobe Fahrlässigkeit bereits mit 100 Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen ist.

Wir sagen: Sicher ist sicher!

Bei UNIQA ist die grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der Höchstentschädigungssumme bei jeder Haushalt- und Eigenheimversicherung mit dabei. Denn wir wollen, dass Sie sorgenfrei durchs Leben gehen. Dafür ist ausreichender Versicherungsschutz wichtig.

Gut zu wissen

Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und Hinweise. So stellen Sie sicher, dass Sie die Obliegenheiten aus Ihrem Versicherungsvertrag und auch etwaige Sicherheitsvorschriften kennen, damit Sie im Schadenfall einen entsprechenden Versicherungsschutz haben.  

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