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Grobe Fahrlässigkeit und das Verschließen von Fenstern

Sie haben eine Haushaltsversicherung? Dann sollten Sie diesen Unterschied kennen!  

Person liest ein Dokument an einem Schreibtisch.

Zugegeben: Sich mit Versicherungsbedingungen, -verträgen und -klauseln zu beschäftigen, steht auf der Beliebtheitsskala nicht an erster Stelle. Umso wichtiger ist es, sich zumindest ein paar Gedanken zu diesen Themen zu machen: Grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheiten – was ist der Unterschied?

Endlich, die Entscheidung für den Versicherungsschutz ist getroffen, der Vertrag ist unterschrieben und die Polizze ist schon abgelegt. Stopp! Bevor Sie sich gedanklich wieder anderen Angelegenheiten widmen, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um Ihren Versicherungsvertrag durchzulesen. So können Sie im Schadenfall sicherstellen, dass Sie genau den Versicherungsschutz erhalten, den Sie vertraglich vereinbart haben. Denn jede:r Versicherungsnehmer:in hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, im Fachjargon auch „Obliegenheiten“ genannt.

Gut zu wissen

Werden diese Pflichten nicht eingehalten, und kommt es dadurch zu einem Schaden, so muss Ihre Versicherung nicht für den Schaden aufkommen - sie kann sich also leistungsfrei halten.

Obliegenheiten – die Pflichten der Versicherungsnehmer:innen

Obliegenheiten sind im Versicherungsvertragsgesetz und im Versicherungsvertrag festgeschriebene Verhaltenspflichten, die Sie als Versicherungsnehmer:in treffen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten und kommt es dadurch zu einem Schaden, so kann sich Ihre Versicherung leistungsfrei halten. Ein Beispiel zur Haushaltsversicherung: Eine wichtige Obliegenheit in der Haushaltsversicherung ist es, bei Verlassen der Wohnung oder des Eigenheims alle Fenster zu schließen und Eingangstüren zu versperren. Fällt die Türe lediglich ins Schloss und bleibt unversperrt, so kommt es im Schadenfall zu einer Ablehnung, wenn die Diebesbande dadurch ungehindert in Ihre Wohnung eindringen und so Ihr Hab und Gut entwenden kann.

Der Einschluss der groben Fahrlässigkeit ist eine sogenannte Deckungserweiterung

Das Versicherungsvertragsgesetz schließt grob fahrlässig herbeigeführte Schäden im Rahmen der Sachversicherung grundsätzlich aus. Gut zu wissen, dass in der UNIQA Haushalts- und Eigenheimversicherung für Neuverträge ab 30.3.2023 grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 % der Höchstentschädigungssumme immer inklusive ist. Ob Ihr Schaden leicht oder grob fahrlässig entsteht, spielt deswegen für Sie keine Rolle mehr.

Aufgepasst:

Damit umfassender Versicherungsschutz besteht, sind Sie verpflichtet bestimmte Obliegenheiten (= Pflichten) einzuhalten. Diese sind durch das Versicherungsvertragsgesetz und die Versicherungsbedingungen festgelegt. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass diese vorgeschriebenen Pflichten auch trotz der Deckungserweiterung der groben Fahrlässigkeit weiterhin eingehalten werden müssen.

Ein Beispiel: In Ihrem Haushaltsversicherungsvertrag ist angeführt, dass Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung, die Fenster vollständig schließen müssen. Sind die Fenster gekippt, Sie verlassen Ihre Wohnung und es wird eingebrochen, kann sich die Versicherung leistungsfrei halten, auch dann, wenn Sie 100 % grobe Fahrlässigkeit in Ihrem Vertrag miteingeschlossen haben.

Tipp


Bei der Haushalts- und Eigenheimversicherung von UNIQA ist die grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der maximalen Höchstentschädigungssumme immer inklusive. Denn, ob ein Schaden leicht oder grob fahrlässig passiert ist, bleibt oft unklar. So sparen Sie im Schadenfall nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen zudem auch Ihre Nerven.

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