Wohnen – Ihr Zuhause rundum abgesichert
Wie möchten Sie Ihr Zuhause schützen?
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Fahrrad mitversichert?
Das kommt darauf an, wo sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens bzw. Diebstahls befindet. Steht das Fahrrad versperrt am versicherten Ort, also Ihrer Wohnung, dann ist es versichert. Sind Sie mit dem Fahrrad unterwegs, benötigen Sie eine eigene Fahrrad-Versicherung.
Was bedeutet "auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten"?
Das ist eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes. Grundsätzlich sind Schäden, die grobfahrlässig verursacht werden, nicht versichert. Mit dem Zusatzbaustein grobe Fahrlässigkeit erhalten Sie im Schadenfall trotzdem Ersatz.
Was versteht man unter Unterversicherungsverzicht?
Anstatt den Wert Ihres Wohnungsinhaltes zu schätzen, wird ein Pauschalbetrag pro m2 festgelegt. Mit dieser Pauschalregelung wendet der Versicherer nicht ein, dass der Inhalt Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu nieder, also unterversichert war. Bei Bedarf kann der Pauschalbetrag aber selbstverständlich erhöht werden.
Wie und wann kann ich meine Eigenheim- oder Haushaltsversicherung kündigen?
Je nach Grund der Kündigung gibt es unterschiedliche Stichtage, zu denen die unterschriebene Kündigung beim Versicherer eingelangt sein muss. Hier gleich die 3 häufigsten Kündigungsgründe:
Wohnungswechsel: Innerhalb eines Monats nach Umzug
Vertragsablauf: 1 Monat vor Ablauf
Schadenfall: 1 Monat ab Zahlung, Ablehnung oder Gerichtsurteil
Wohnungswechsel: Innerhalb eines Monats nach Umzug
Vertragsablauf: 1 Monat vor Ablauf
Schadenfall: 1 Monat ab Zahlung, Ablehnung oder Gerichtsurteil