Ist der Einschluss der Groben Fahrlässigkeit in jeder Haushalts- und Eigenheimversicherung wichtig? 

Wir sagen Ihnen, warum der Versicherungsschutz „grobe Fahrlässigkeit“ für Sie wirklich wichtig ist!

Zum Thema grobe Fahrlässigkeit kursieren viele Meinungen, Irrtümer und auch einige Mythen. Verständlicherweise, denn eine klare Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit ist nicht ganz einfach. Wir versuchen es trotzdem: Die Frage, nach dem Unterschied zur leichten oder groben Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz und bedingtem Vorsatz, haben wir bereits in diesem Artikel ausführlich beschrieben. Was hat das Versicherungsvertragsgesetz nun mit dem Einschluss der groben Fahrlässigkeit in Ihren Versicherungsschutz zu tun?

Das Versicherungsvertragsgesetz §61 kurz erklärt: 

Es besagt, dass ein Versicherungsunternehmen für Schäden nicht aufkommen muss, wenn Versicherungsnehmer:innen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführen.

Es bezieht sich auf bestimmte Schäden (Schadenversicherung) wie Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- oder Einbruchdiebstahlversicherung aus dem Bereich der Haushalts- und Eigenheimversicherungen. Krankenversicherungen, Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen gehören nicht zur Kategorie der Schadenversicherung.

Und für die, die es wirklich ganz genau wissen wollen: Auch die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz §61 berücksichtigt.

Aber: Aufgrund einer Spezialregelung im §152 VersVG wird die grobe Fahrlässigkeit von der Haftpflichtversicherung dann doch wieder umfasst.

Grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz einschließen, geht das überhaupt?

Ja, mit UNIQA. Während der §61 VersVG Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausschließt, haben wir uns dazu entschieden, Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit mit bis zu 100 % der Höchstentschädigungssumme automatisch in Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung von UNIQA zu inkludieren. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass dieser Schutz wirklich wichtig ist. Und ob ein Schaden leicht oder grob fahrlässig passiert ist, bleibt oft unklar. So sparen Sie im Schadenfall nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen zudem auch Ihre Nerven.

Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit“ konkret?

Wir zeigen Ihnen anhand dieses Beispiels Schritt für Schritt, was grobe Fahrlässigkeit genau bedeutet, wie sie sich von leichter Fahrlässigkeit unterscheidet und wo die Grenze zum vorsätzlichen Handeln zu ziehen ist. Grundsätzlich spricht man von grober Fahrlässigkeit dann, wenn sich eine Person in bestimmten Situationen nicht so verhält, wie man es von ihr erwarten hätte können.  

Kurz zusammengefasst setzt man bei „grober Fahrlässigkeit“ folgendes voraus:

  • Dass eine Person mit Hausverstand,
  • in einer bestimmten Situation,
  • nicht so gehandelt hat, wie sie im Normalfall hätte handeln müssen und
  • dadurch einen Schaden verursacht hat, der durch übliches Handeln zu verhindern oder minimieren gewesen wäre.


 

Beispiel grobe Fahrlässigkeit

Unser Tipp

Prüfen Sie, ob in Ihrer bestehenden Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung grobe Fahrlässigkeit bereits mit 100 Prozent der Höchstentschädigungssumme eingeschlossen ist.

Wir sagen: Sicher ist sicher!

Bei UNIQA ist die grobe Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der Höchstentschädigung bei jeder Haushalt- und Eigenheimversicherung mit dabei. Denn wir wollen, dass Sie sorgenfrei durchs Leben gehen. Dafür ist ausreichender Versicherungsschutz wichtig. 

Gut zu wissen

Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und Hinweise. So stellen Sie sicher, dass Sie die Obliegenheiten aus Ihrem Versicherungsvertrag und auch etwaige Sicherheitsvorschriften kennen, damit Sie im Schadenfall einen entsprechenden Versicherungsschutz haben.  

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