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Elektronischer Impfpass – die wichtigsten Infos und wo die Reise hingeht

Nach dem Pilotprojekt für die elektronische Impfdatenerfassung – der Gratis-Grippeimpfung in Wien vergangenen Herbst – ging der e-Impfpass mit der COVID-19-Impfung offiziell in Betrieb. Er soll in den nächsten Jahren den klassischen Papier-Impfpass schrittweise ablösen.

Älteres Paar informiert sich über das ELGA Portal
©goodluz - stock.adobe.com

e-Impfpass in a nutshell

Beginnend mit den aktuellen Corona-Impfungen sollen in Zukunft alle Impfungen digital und sicher über die ELGA-Infrastruktur in einem elektronischen Impfregister abgespeichert und abgerufen werden. Derzeit ist der e-Impfpass eine Datenbank, die ausschließlich für offizielle Abfragen zugänglich ist, etwa für statistische Auswertungen zu Durchimpfungsraten. Er enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Dosiskennung und Name des impfenden Arztes. Diese Impfdaten werden nicht zusätzlich auf der e-card gespeichert – Die e-card brauchen Patienten nur, um sich identifizieren zu können. Patienten können über das ELGA-Portal ihre Impfdaten einsehen, so wie bisher schon ihre Befunde und Medikation.

Wie erfolgt die Impf-Dokumentation in der Ordination?

Derzeit erfolgt die Impf-Dokumentation anhand des e-card-Systems: Mit einem e-card Anschluss in der Ordination können die e-cards von Patienten gesteckt werden. Die Impfungen können dann über eine Weboberfläche des Anschlusses eingetragen werden. 

Ab Frühjahr 2021 sollen alle Arztordinationen  – auch Ärzte, die das e-card-System nicht verwenden, wie Wahlärzte, Arbeitsmediziner und Schulärzte  – eine „Komfortlösung“ bekommen, mit der alle Impfungen im Impfregister eingetragen werden können. Die Einbuchung der Impfdaten soll dann via Tablet, QR-Code und über die App „e-Impfdoc“ erleichtert werden: Zuerst wird die Sozialversicherungsnummer der e-card vor das Tablet gehalten, und danach der QR-Code des Medikaments abgelesen. Ärzte, die an der regionalen COVID-19-Impfaktion beteiligt sind, bekommen von der zuständigen Stelle ihres Bundeslandes gegebenenfalls ein Tablet. Aktuelle Informationen gibt es auch auf der Seite der ITSV – IT-Services der Sozialversicherung GmbH.

Die rechtliche Basis 

Rechtliche Grundlage für den e-Impfpass bildet die Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, die im Herbst 2020 im Nationalrat beschlossen wurde. Anders als bei ELGA können Patienten die elektronische Erfassung dieser Daten nicht verhindern.

Das soll der e-Impfpass in Zukunft können

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