Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Ein Beispiel: Ein:e Versicherungsnehmer:in wird als Fußgänger:in oder Radfahrer:in von einem PKW angefahren und verletzt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich, Schadenersatz zu leisten. Ausgenommen sind Fälle im Zusammenhang mit eigenen Motorfahrzeugen. Dies ist versicherbar mit der Zusatzdeckung „Fahrzeug-Rechtsschutz".
Versicherungsschutz für die Verteidigung in Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren. Ausgenommen: Fälle im Zusammenhang mit eigenen Motorfahrzeugen. Dies ist versicherbar mit der Zusatzdeckung „Fahrzeug-Rechtsschutz".
Versicherungsschutz für Lenker:innen von fremden Fahrzeugen (Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz) und im Zusammenhang mit Verträgen über fremde Fahrzeuge (z.B. Mietfahrzeuge, Carsharing).
Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Verträgen über bewegliche Sachen sowie Reparatur- und Werkverträgen über unbewegliche Sachen. Ausgenommen: Fälle im Zusammenhang mit eigenen Motorfahrzeugen. Dies ist versicherbar mit der Zusatzdeckung „Fahrzeug-Rechtsschutz".
Versicherungsschutz für die Durchsetzung des Auskunfts- , Berichtigungs- , Löschungs- und Widerspruchsrechtes gegenüber privaten Datenverarbeitern. Wie zum Beispiel: Ein:e Versicherungsnehmer:in wird beim Kreditschutzverband geführt, weil angeblich Rechnungen nicht bezahlt wurden. Es kann die Löschung mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Versicherungsschutz für eine persönliche Erstberatung durch unsere UNIQA-Kontaktanwält:innen und telefonische Erstauskunft.