Baurücklassversicherung
Warum eine Baurücklassversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist
Knappe Kalkulationen, Zeitdruck, enge Rahmenbedingungen – Hierfür schafft in der Baubranche die Baurücklassversicherung Sicherheit zwischen Bauunternehmer und Bauherrn.
In den Bauverträgen werden Sicherstellungen zur Mängelbehebung vereinbart. Dafür werden in der Regel 2 – 5 % vom Werkvertragsentgelt von dem Auftraggeber einbehalten. Eine vorzeitige Auszahlung ist meist nur gegen entsprechende Sicherheiten (z.B. Garantie) möglich.
Was versichert ist
Ansprüche eines Begünstigten (Auftraggeber) gegen den Versicherungsnehmer (Auftragnehmer), die in den Sicherstellungsurkunden von UNIQA festgehalten sind.
- Maximale Garantielaufzeit 6 Jahre
- Versichertes Unternehmen muss im Bau- oder Baunebengewerbe tätig sein bzw. Bauleistungen durchführen
- Garantien müssen österreichischem Recht entsprechen
- Bei Abschluss gelten unsere Allgemeinen Bedingungen für die Baurücklassversicherung ABBR 2006
- Garantien können Sie jederzeit bei unserer Partnerkanzlei mittels Anforderungsformular per E-Mail beantragen.
Baurücklassversicherung
Bietet Unternehmen im Baugewerbe Sicherheit und stärkt ihre Liquidität.
„Stand alone“ abschließbar
- das beudetet: auch ohne anderen Versicherungsvertrag bei UNIQA abschließbar
Einfache Garantieanforderung
ohne Ausstellungsgebühren
Attraktive, bonitätsabhängige Konditionen
Entlastung der bestehenden Kreditlinie
Keine Versicherungssteuer
Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.
Garantien auf einen Blick
UNIQA stellt dem Versicherungsnehmer einen Garantierahmen für die Baurücklassversicherung zur Verfügung und übernimmt Sicherstellungen – zum Beispiel für Haftrücklassgarantien. UNIQA verpflichtet sich damit, bei Vorliegen einer formal richtigen Inanspruchnahme, Zahlung zu leisten.
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Garantie: HaftrücklassSicherstellungen: Dem Auftraggeber wird die Rückzahlung eines von ihm an den Auftragnehmer vorzeitig bezahlten Kaufpreisteiles zugesichert, wenn innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an den Lieferungen/Leistungen auftreten.
Garantiehöhe: 3 – 5 % des Vertragswertes
Wichtig: Mängelfreiheit bei Übergabe und eine Schlussrechnung müssen vorhanden sein.
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Garantie: Haftrücklass
nach abweichenden
Mustertexten gemäß
BTVGSicherstellungen: Dem Auftraggeber wird die Rückzahlung eines von ihm an den Auftragnehmer vorzeitig bezahlten Kaufpreisteiles zugesichert, wenn innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an den Lieferungen/Leistungen auftreten inkl. Schadensersatzansprüche.
Garantiehöhe: 3 – 5 % des Vertragswertes -
Garantie: DeckungsrücklassSicherstellungen: Für Aufträge mit längerer Herstellungsdauer werden oft Teilrechnungen je nach Projektfortschritt vereinbart. Als Schutz vor Überzahlungen behält der Auftraggeber einen vereinbarten Prozentsatz bis zur Endabrechnung ein.
Garantiehöhe: Bis zu 10 % der Teilrechnungssumme
Wichtig: Die Garantie muss sich auf Teilrechnungen beziehen.
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VadienSicherstellungen: für den Fall, dass der Bieter während
der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt.
Garantiehöhe: Bis zu 10 % des Auftragswertes
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