Baurücklassversicherung

Schafft Sicherheit zwischen Bauunternehmer und Bauherrn

Sachversicherung

Warum eine Baurücklassversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist

Knappe Kalkulationen, Zeitdruck, enge Rahmenbedingungen – Hierfür schafft in der Baubranche die Baurücklassversicherung Sicherheit zwischen Bauunternehmer und Bauherrn.

In den Bauverträgen werden Sicherstellungen zur Mängelbehebung vereinbart. Dafür werden in der Regel 2 – 5 % vom Werkvertragsentgelt von dem Auftraggeber einbehalten. Eine vorzeitige Auszahlung ist meist nur gegen entsprechende Sicherheiten (z.B. Garantie) möglich.

Was versichert ist

Ansprüche eines Begünstigten (Auftraggeber) gegen den Versicherungsnehmer (Auftragnehmer), die in den Sicherstellungsurkunden von UNIQA festgehalten sind.

Gut zu wissen
  • Maximale Garantielaufzeit 6 Jahre
  • Versichertes Unternehmen muss im Bau- oder Baunebengewerbe tätig sein bzw. Bauleistungen durchführen
  • Garantien müssen österreichischem Recht entsprechen
  • Bei Abschluss gelten unsere Allgemeinen Bedingungen für die Baurücklassversicherung ABBR 2006
  • Garantien können Sie jederzeit bei unserer Partnerkanzlei mittels Anforderungsformular per E-Mail beantragen.


Baurücklassversicherung

„Stand alone“ abschließbar 

  • das beudetet: auch ohne anderen Versicherungsvertrag bei UNIQA abschließbar

Einfache Garantieanforderung 

ohne Ausstellungsgebühren

Attraktive, bonitätsabhängige Konditionen


Entlastung der bestehenden Kreditlinie


Keine Versicherungssteuer


Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Garantien auf einen Blick

UNIQA stellt dem Versicherungsnehmer einen Garantierahmen für die Baurücklassversicherung zur Verfügung und übernimmt Sicherstellungen – zum Beispiel für Haftrücklassgarantien. UNIQA verpflichtet sich damit, bei Vorliegen einer formal richtigen Inanspruchnahme, Zahlung zu leisten.

  • Garantie: Haftrücklass 
    Sicherstellungen: Dem Auftraggeber wird die Rückzahlung eines von ihm an den Auftragnehmer vorzeitig bezahlten Kaufpreisteiles zugesichert, wenn innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an den Lieferungen/Leistungen auftreten.

    Garantiehöhe: 3 – 5 % des Vertragswertes
    Wichtig: Mängelfreiheit bei Übergabe und eine Schlussrechnung müssen vorhanden sein.
  • Garantie: Haftrücklass
    nach abweichenden
    Mustertexten  gemäß
    BTVG 
    Sicherstellungen: Dem Auftraggeber wird die Rückzahlung eines von ihm an den Auftragnehmer vorzeitig bezahlten Kaufpreisteiles zugesichert, wenn innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist Mängel an den Lieferungen/Leistungen auftreten inkl. Schadensersatzansprüche.

    Garantiehöhe:  3 – 5 % des Vertragswertes    
  • Garantie: Deckungsrücklass 
    Sicherstellungen:  Für Aufträge mit längerer Herstellungsdauer werden oft Teilrechnungen je nach Projektfortschritt vereinbart. Als Schutz vor Überzahlungen behält der Auftraggeber einen vereinbarten Prozentsatz bis zur Endabrechnung ein.

    Garantiehöhe: Bis zu 10 % der Teilrechnungssumme
    Wichtig: Die Garantie muss sich auf Teilrechnungen beziehen.
  • Vadien 
    Sicherstellungen: für den Fall, dass der Bieter während
    der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt.

    Garantiehöhe: Bis zu 10 % des Auftragswertes 



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Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unserem Berater zusammenstellen.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Unterlagen werden für die Offertlegung benötigt?
Ausgefüllter UNIQA Risikofragebogen, aktueller Jahresabschluss inkl. GuV-Rechnung. Optional: Externe Ratings, Soll-Ist Planung, Saldenliste
Für welche Betriebsarten bietet die UNIQA eine Baurücklassversicherung an?
Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Dies sind z.B. Bauträger, Elektriker, Tischler, Installateure etc.
Werden Seitens UNIQA auch für Unternehmensneugründungen Offerte gelegt?
Ja, UNIQA bietet auch Offerte für Unternehmensneugründungen an. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf den Business Plan gelegt.
Welche Garantiearten werden von UNIQA angeboten?
UNIQA bietet Haftrücklassgarantien (Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche), Deckungsrücklassgarantien und Vadien an.
Wie wird der maximale Garantierahmen (= max. Versicherungssumme) berechnet?
Als Ausgangslage wird immer der aktuelle Bilanzumsatz herangezogen. Die durchschnittliche Garantiesumme beträgt 3-5% und die Laufzeit meist 3-6 Jahre. Es wird daher wie folgt berechnet: Bsp. Umsatz 5 Mio. = 3% von 5 Mio. x 5 Jahre = EUR 750.000. Der benötigte und angebotene Maximalrahmen beträgt daher EUR 750.000.




Können seitens UNIQA auch Garantien nach z.B. deutschem Recht ausgestellt werden?
Nein, der zugrundliegende Gerichtsstand muss sich immer in Österreich befinden.
Wie können Garantien bei UNIQA angefordert werden?
Garantien können einfach mit einem Excel via E-Mail bei unserem kompetenten Partner angefordert werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen einer Bank- und einer Versicherungsgarantie?
Nein, es gibt keinen Unterschied und diese sind daher komplett gleichwertig.

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