Hubschrauberbergung – wer zahlt, wenn was passiert?

Wenn Sie begeisterter Wanderer oder Skifahrer sind, haben Sie wahrscheinlich schon einmal einen Hubschrauber im Rettungseinsatz beobachtet und sich gedacht „na hoffentlich geht das gut aus und das wird bestimmt teuer“.

Wenn Sie bei uns unfallversichert  sind und dauernde Invalidität miteingeschlossen ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In diesem Fall sind in Ihrer Versicherung die Bergungskosten bis zu 15.000,- Euro (Unfallversicherung Optimal) bzw. bis zu 30.000 Euro (Unfallversicherung Optimal plus) inkludiert – auch, wenn die Bergung bzw. der Nottransport mittels Rettungshubschrauber erfolgt.

Wir ersetzen die Bergungskosten dann, wenn die versicherte Person verletzt oder unverletzt geborgen werden muss:

  • Bei Berg- oder Wassernot – auch ohne Unfall,
  • bei einem Unfall oder
  • wenn die Person tödlich verunglückt.


„Was sind denn eigentlich Bergungskosten genau“ werden Sie fragen. Nun, Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten

  • des Suchens nach der versicherten Person
  • ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder
  • bis zum, dem Unfallort nächstgelegenen, Spital.


Hier ein paar Beispiele einer Hubschrauberbergung aus der Praxis:

Illustration Bergnot


Bergung aus Bergnot

Der Berg ruft! Sie machen eine Bergwanderung und von einer Minute auf die andere kommt es zum Wettersturz. Durch die schlechte Sicht sind Sie vom Weg abgekommen und in unzugängliches Gelände geraten. Ein Rettungshubschrauber wird losgeschickt um Sie zu finden und zu bergen.


Illustration Skiunfall


Bergung bei Skiunfall

Die Wintersonne lacht, der Schnee ist griffig und Sie genießen die Abfahrt in vollen Zügen. Plötzlich kommen Sie durch eine eisige Stelle auf der Piste zu Sturz und schlittern mit voller Wucht in einen Baum im angrenzenden Wald. Sie werden so schwer verletzten, dass ein normaler Transport in einem Akia nicht möglich ist. Ein Rettungshubschrauber wird alarmiert, der Sie zum nächstgelegenen Spital ausfliegt.


Illustration Seenot


Bergung aus Seenot

Sie brechen auf zu einem Segeltörn im Neusiedler See. Leider haben Sie den Wasserstand überschätzt und bleiben am Grund stecken. Und wenn das nicht schlimm genug wäre, kommt auch noch ein heftiges Unwetter auf. Sie können aus eigener Kraft nicht ans Ufer gelangen und ein Bergungseinsatz mittels Hubschrauber wird notwendig.



Hubschraubereinsätze sind ein kostspieliges Unterfangen. Je nach Flugzeit kann ein Einsatz schon mal zwischen 2.000 und 9.000 Euro kosten. Also eine Menge Geld.

Bleibt die Frage: Wer zahlt?

Vorab ist es wichtig zu erwähnen, dass jeder Fall als Einzelfall behandelt und beurteilt wird. Somit sind Pauschalantworten nicht möglich. Aber zur Orientierung:

Die AUVA zum Beispiel übernimmt die Kosten dann, wenn

  • es sich um einen Arbeits-/Schulunfall handelt (gem. Definition § 175 ASVG)
  • die Einlieferung in ein Unfallkrankenhaus der AUVA erfolgt und
  • der Transport medizinisch notwendig war.

Treffen all diese Punkte zu, werden in der Regel die vollen Kosten übernommen.


Auch andere Sozialversicherungsträger übernehmen unter gewissen Voraussetzungen Teile der Kosten eines Rettungshubschraubereinsatzes. 

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) zum Beispiel übernimmt im Regelfall die Kosten, wenn

  • sich die Person in Lebensgefahr befand (NACA-Score IV-VI) und
  • der Transport medizinisch notwendig war.

Grundsätzlich sind „Flugtarife“ bzw. Pauschalen zwischen der ÖGK und den jeweiligen Flugrettungsorganisationen vereinbart. Wenn keine Tarife vereinbart wurden, werden Pauschalen ersetzt. Diese variieren je nach Art des Unfalls zwischen derzeit 890 Euro und 2.130 Euro. 

Geraten Sie allerdings in Berg- oder Seenot gibt es von der ÖGK in der Regel keine Kostenübernahme.

Gut zu wissen

Wenn Sie mehr wissen wollen, erkundigen Sie sich am besten direkt bei der für Sie zuständigen Sozialversicherung.


Wie Sie sehen, bleiben Sie im besten Fall immer noch auf einem Teil der Kosten sitzen. Umso wichtiger ist es, sich privat abzusichern. Mit einer UNIQA Unfallversicherung  können Sie für den Fall der Fälle vorsorgen.

Im Fall des Falles ...

Was ist zu tun?

Um unsere Leistungen erbringen zu können, benötigen wir

  • die Schadenmeldung
  • den Befund über die Unfalldiagnose und
  • die Rechnung der Bergung inklusive Einsatzprotokoll

Schicken Sie diese Unterlagen bitte mittels unseres Kontaktformulars oder per E-Mail an unser Kundenservice.

Und zum Schluss ...

noch die Verhaltensregeln der Christophorus Flugrettung bei einem Hubschraubereinsatz, um einen sicheren Rettungsablauf zu gewährleisten.

Illustration Hubschraubereinweisung


Hubschraubereinweisung

  • Beide Arme nach oben, Handflächen nach innen.
  • Der Einweiser steht mit dem Rücken gegen den Wind am Rand des Landeplatzes und bleibt stehen.

Lose Gegenstände

  • Besondere Vorsicht - alle losen, herumliegende Gegenstände entfernen

Augenkontakt zum Piloten

  • Der Augenkontakt zum Piloten ist bei Annäherung wichtig
  • Nähern Sie sich dem Hubschrauber immer nur bei stillstehendem Rotor

Annäherung

  • nur von vorne und in gebückter Haltung und
  •  von der Talseite

Lange Gegenstände

  • Vorsicht bei langen Gegenständen, wie z.B. Skier, etc. – immer waagrecht zum Hubschrauber tragen



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