Charter- und Bootsversicherung


Bootshaftpflichtversicherung für Motor- und Segelboote

Die Versicherung ist Ihr finanzieller Polster, wenn Sie mit dem Boot einen Schaden verursachen -  beispielsweise, wenn Sie den Vorrang übersehen und ein anderes Boot beschädigen.   

Charter- und Bootsversicherung

Für private Fahrten

Motor-, Segelboote und Segeljachten, die für private Zwecke genutzt werden, sind versichert - sowohl mit als auch ohne Hilfsmotor.

Wo gilt der Schutz

Wählen Sie selbst den Geltungsbereich der Versicherung: Von europäischen Binnengewässern bis hin zum Mittelmeer.

Wer ist abgesichert

Es sind sowohl der Bootsführer als auch alle Crewmitglieder versichert.

Wie hoch bin ich abgesichert

Ihre Versicherungssummen können Sie wählen. Mindestens sind Sie immer mit 1,5 Mio. Euro versichert.

Wie viel kostet die  Versicherung

Die Prämie richtet sich nach der Leistung des Motors oder nach der Segelfläche.

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Das Produktinfoblatt informiert über die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages im Voraus.

Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unserem Berater zusammenstellen.

Typische Schadensfälle

VERSICHERT

Sie verletzen den Vorrang und stoßen mit einem anderen Boot zusammen. Wir ersetzen die Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Zeitwert am fremden Boot.

VERSICHERT

Das vom Versicherungsnehmer gelenkte Elektroboot verletzt einen Schwimmer in der Uferschutzzone. Für den Schwimmer war der Vorfall nicht verhinderbar. Wir bezahlen Schmerzensgeld und die Behandlungskosten. 

VERSICHERT

Ihr Motorboot beschädigt beim Fahren ein korrekt ausgelegtes und gekennzeichnetes Fischernetz. Wir ersetzen die Reparaturkosten für das Netz oder bei Totalschaden den Zeitwert. 

VERSICHERT

Beim Anlegen beschädigen Sie mit Ihrem Segelboot durch einen Fahrfehler einen fremden Steg. Wir bezahlen die Reparaturkosten. 

NICHT VERSICHERT

Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen.

NICHT VERSICHERT

Beim Festzurren des gecharterten Bootes am Liegeplatz der Marina beschädigen Sie dieses. Kein Versicherungsschutz, da eine Tätigkeit an einer beweglicher Sache (Boot) vorliegt.

NICHT VERSICHERT

Ihr Boot ist schlecht an der gemieteten Box in einem Bootshaus befestigt und beschädigt dieses. Kein Versicherungsschutz, da Schäden an gemieteten Sachen nicht versichert sind.

Häufige Fragen zur Bootsversicherung

Ist das Winterlager mitversichert?   
Ja, auch im Winterlager ist Ihr Boot haftpflichtversichert.
Mein Schiff liegt im Winter an Land. Kann man hier die Versicherung einschränken?
Nein, das ist nicht vorgesehen. Auch im Winterlager und beim Transport dorthin besteht das Risiko, dass ein Schaden verursacht wird. Als Eigentümer haften Sie für diese Schäden. Eine Privathaftpflicht kommt dafür nicht auf. Deshalb ist die Bootshaftpflicht auch außerhalb der Saison wichtig.  
Was ist der Unterschied zwischen Bootshaftpflicht und Skipperhaftpflicht?
Bootshaftpflicht: Sie sichert den Bootsführer und die Crew ab, wenn durch den Gebrauch des Bootes Haftpflichtschäden verursacht werden.
Skipperhaftpflicht: Hier ist ausschließlich eine einzelne Person versichert. Wenn diese durch den Gebrauch des geliehenen oder gecharterten Bootes einen Haftpflichtschaden verursacht, kommt die Skipperhaftpflicht für den Schaden auf. Voraussetzung dafür ist aber, dass keine Bootshaftpflicht besteht bzw. keine Leistung aus einer  Bootshaftpflichtversicherung erfolgt. 

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