Bleibende Invalidität und Berufsunfähigkeit – so sorgen Sie finanziell vor

Ein Unfall ist schnell passiert. Häufig kommt man mit einem Schrecken oder leichten Verletzungen davon. Doch was, wenn nach dem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurückbleiben? Was, wenn die aktuelle Arbeitsbeschäftigung nicht mehr ausgeübt werden kann? Zu der körperlichen und der psychischen Belastung kommt hier noch ein schmerzhafter Einschnitt in die Finanzen hinzu.

Ein Beispiel: Herr K. ist nach einem Autounfall querschnittgelähmt und kann seine Tätigkeit im Verkauf nicht mehr ausführen. Als Alleinverdiener fällt sein Erwerbsausfall besonders schmerzlich ins Gewicht. Die staatliche Berufsunfähigkeitspension ist zu gering, um alle Fixkosten abzudecken, frei verfügbares Privatvermögen gibt es nicht. Somit müssen er und seine Frau nicht nur hohe Kosten für Reha und dem behindertengerechten Umbau der Wohnung stemmen, sie haben auch Schwierigkeiten, ganz grundlegende Dinge wie Wohnungsmiete, Kfz oder tägliche Bedarfsgüter zu bezahlen. Ein finanzieller und nervlicher Gewaltakt für die junge Familie.

Eine private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese finanzielle Herausforderung abfedern.

Frau im Rollstuhl mit Kind an ihrer Seite

Die Basisabsicherung bei bleibender Invalidität

Um unerwartete Kosten aufgrund von Invalidität abzufangen, lohnt sich eine Absicherung durch eine private Unfallversicherung. Mit der UNIQA Unfallversicherung erhalten Sie finanzielle Unterstützung nach Freizeit- und Arbeitsunfällen. Das schließt - im Rahmen des Bausteins Unfall- & Heilkosten mit Spital - nicht nur die beste medizinische Behandlung im Spital mit ein, sondern auch die finanzielle Absicherung bei dauerhafter Invalidität. Alternativ zu einer hohen, einmaligen Auszahlung - bei einer Grundversicherungssumme von 100.000 Euro bis zu 600.000 Euro Leistung - haben Sie die Möglichkeit, sich eine monatliche Rente auszahlen zu lassen, oder sich für zusätzlichen Schutz mit höheren Deckungssummen zu entscheiden. Auch unterschiedliche Invaliditätsvarianten sind möglich.

Wussten Sie, dass ...

Hausfrauen, Pensionisten und Kinder vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr  keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung haben? Für diese Personengruppen ist eine private Absicherung daher besonders wichtig.

Wie hoch ist die ausgezahlte Leistung?

Die Höhe der Auszahlung der Unfallversicherung richtet sich danach, wie schwer die dauerhaften Folgen sind. Je schwerwiegender, desto mehr Leistung bekommen Sie ausbezahlt – je nachdem, welche Variante unserer Unfallversicherung Sie wählen erhalten Sie bis zu 600 % der gewählten Versicherungssumme.

Wer zahlt bei Berufsunfähigkeit, die nicht Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist?

Während bei der Unfallversicherung direkte Folgekosten eines Unfalls abgedeckt sind, sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann abgesichert, wenn kein konkretes Ereignis vorliegt, etwa bei Berufsunfähigkeit nach einer schweren, psychischen Erkrankung. Der Leistungsbezug beginnt, sobald Sie über eine Dauer von 6 Monaten ununterbrochen mindestens zu 50 % außerstande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Die Beurteilung erfolgt durch ein ärztliches Attest.

Die staatliche Invaliditäts-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitspension liegt allerdings im Schnitt bei ca. 1.000 Euro im Monat und ist somit meist zu wenig, um alle Kosten abzudecken. Die Höhe der Rente ist abhängig von den erworbenen Berufsjahren – je jünger Sie sind, desto niedriger fällt die Rente aus.

Mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie daher auf der sichereren Seite. Mit dem Versicherungsschutz von UNIQA erhalten Sie bei einer Einschränkung Ihrer Berufsausübung die vereinbarte Pension als monatliche Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende – und zwar bereits ab dem Monat, in dem die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Damit können Sie die finanzielle Belastung laufender Zahlungen abdecken.

Gut zu wissen

Ihr Leistungsanspruch bezieht sich auf die Unfähigkeit, in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten. Wir verweisen Sie nicht in einen anderen zumutbaren Beruf.

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