Per Fahrrad durch den Verkehrsdschungel

Hätten Sie es gewusst? Über Verkehrsregeln und -gebote:
10 Mythen und 10 Tipps für eine sichere Fahrt

Mit dem Fahrrad in der Stadt zwischen Autos

Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Verkehrsmittel. Aber die Verkehrsbildung stammt bei vielen noch aus einer Zeit, als gerade einmal die Stützräder am Fahrrad abmontiert wurden. Hinzu kommt, dass jedes Jahr weniger Menschen Fahrschulen besuchen, um einen Führerschein - und so auch die entsprechende Verkehrsbildung - zu erlangen.

Mit ÖAMTC-Expertin Ellen Dehnert frischen wir Ihr Wissen über die verbreitetsten Mythen auf und haben zehn Tipps, damit Sie mit Ihrem Drahtesel besser durch den Verkehrsdschungel kommen.

Auch im Sattel braucht es Strategie

Natürlich kann man auch einfach aufsteigen und losfahren, aber speziell der Verkehr im urbanen Bereich birgt Herausforderungen, auf die wir uns lieber etwas gründlicher vorbereitet. Mit diesen zehn Tipps schnüren wir unser ganz persönliches Sicherheitspaket: 

  • 1. Sichtbar und umsichtig sein: deutliche Handzeichen nutzen, die Umgebung im Blick behalten, notfalls durch Klingeln auf sich aufmerksam machen und stets bremsbereit sein.
  • 2. Präsenz zeigen: Immer rechts bleiben und dabei die eigene Spur behaupten – auch beim Anhalten vor einer roten Ampel.
  • 3. Route wählen: Es zahlt sich aus, nicht einfach loszufahren, sondern sich vorab mit der Strecke vertraut zu machen. Radwege und -fahrstreifen sollten (wo vorhanden) genutzt werden. Außerdem sind, Einbahnstraßen, in denen man gegen die Fahrtrichtung fahren darf, 30er-Zonen oder Sackgassen mit Durchfahrtsmöglichkeiten für Radfahrer:innen stark frequentierten Straßen immer vorzuziehen.
  • 4. Jahreszeiten berücksichtigen: Im Herbst und Winter, aber auch bei schlechtem Wetter muss man neben der erhöhten Sturzgefahr auch einkalkulieren, von anderen Verkehrsteilnehmer:innen leichter übersehen zu werden.
  • 5. Auf Ergonomie und Fahrkomfort achten: Das Fahrrad sollte immer auf die Person abgestimmt sein, die damit fährt. So können wir Schmerzen vorbeugen, die durch Fehlhaltungen im Sattel hervorgerufen werden. Tragekörbe und ähnliche Vorrichtungen dürfen unsere Fahrsicherheit außerdem nicht einschränken.

Gut zu wissen

Mit einem Fahrrad, das perfekt auf seine:n Benutzer:in eingestellt ist, macht Radeln nicht nur mehr Spaß, es entlastet und trainiert den Körper auch gleichermaßen. Alle Tipps dazu gibt es im Artikel zum "Bikefitting". 

  • 6. Sechsten Sinn entwickeln: Auf dem Fahrrad verhält man sich im Verkehr am besten defensiv. Das bedeutet: Immer so fahren, dass man auch Fehler von anderen ausgleichen kann, vorausschauend unterwegs sein und mit Unerwartetem rechnen, also eine Art sechsten Sinn für möglicherweise gefährliche Situationen entwickeln.
  • 7. Berechenbar sein: Immer so fahren, dass die eigenen Absichten für die anderen Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erkennbar sind. Plötzliche Spurwechsel oder spontanes Abbiegen ohne deutliche Zeichen bergen ein hohes Gefahrenpotenzial.
  • 8. Spezielle Gefahren erkennen: Speziell im Stadtverkehr bergen Witterungsverhältnisse und Verkehrsbedingungen Risiken. Nasse Bodenmarkierungen, Schienen oder Rollsplit erhöhen die Sturzgefahr, tote Winkel, komplexe Kreuzungen oder parkende Autos (Stichwort „Dooring“) erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Sattel.
  • 9. Richtige Selbsteinschätzung: Nicht jede:r ist dafür gemacht, sich im starken Verkehr souverän zu behaupten. Wenn man sich unsicher fühlt, sollte man besser absteigen und das Rad eine Weile schieben.
  • 10. Die Perspektive wechseln: Das ist eine Art Bonus-Tipp, damit nicht nur die Sicherheit, sondern auch der Fahrspaß gewährleistet ist. Viele Konflikte im Verkehr entstehen nämlich aus der Annahme heraus, dass es immer die anderen sind, die die Fehler machen. Das zu hinterfragen, verhindert so manchen Streit auf der Straße.  

Was man darf und was verboten ist

Man kennt das Phänomen aus vielen anderen Lebensbereichen: Manche Glaubenssätze halten sich auch dann ewig, wenn sie falsch sind. Auch beim Radfahren haben viele solche Ge- und Verbote im Hinterkopf, und deshalb klären wir an dieser Stelle die zehn strittigsten Fragen, mit denen Pedalritter:innen im Straßenverkehr konfrontiert sind. 

  1. „Radfahrer:innen dürfen immer gegen die Einbahn fahren.“
    Das stimmt nicht. Erlaubt ist das nur dann, wenn es auf Zusatztafeln kenntlich gemacht wird. Oder in Wohnstraßen, wobei hier Schritttempo zu fahren ist.

  2. „Eine Radfahrerüberfahrt ist wie ein Zebrastreifen.“
    Korrekt, aber das bedeutet nicht, dass man ohne Rücksicht auf Verluste einfach drüber brausen darf. Die maximale Annäherungs-geschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten. Wenn ein Auto schon sehr nahe ist, bleibt man besser stehen, statt auf seinem Recht zu beharren.

  3. „Auf dem Zebrastreifen muss man das Rad schieben.“
    Auch das ist richtig, weil man darauf als Fußgänger:in gilt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Verwaltungsstrafe.

  4. „Auf dem Rad darf man ohne Freisprecheinrichtung telefonieren.“
    Falsch! Wer das tut, riskiert zwischen 50 und 72 Euro Strafe. Aus Sicherheitsgründen ist dringend davon abzuraten, auf dem Rad zu telefonieren.

  5. „Vorschlängeln zwischen den Autos ist verboten.“
    Das stimmt nicht, ist aber nur mit Einschränkungen erlaubt. Und zwar bei einer stehenden Kolonne.

  6. „Eine Stirnlampe kann das Fahrradlicht ersetzen.“
    Falsch! Der vordere Scheinwerfer muss mit dem Fahrrad verbunden sein. Eine Stirnlampe kann nur eine Ergänzung sein.

    Bereit für mehr?

    Stellen Sie Ihr Wissen weiter auf den Prüfstand: 
    Radfahren - aber sicher! Die großen Irrtümer, die Sie vermeiden sollten

  7. „Ausrüstungsmängel sind ein Straftatbestand.“
    Richtig, wobei die verschiedenen Mängel nicht mehr zusammengezählt  werden. Aber bei miserablem Zustand des Fahrrades drohen bis zu 726 Euro Strafe.

  8. „Nebeneinander radeln ist verboten.“
    Falsch! Zumindest nicht grundsätzlich. Auf Straßen mit einer 30er-Beschränkung ist es ebenso erlaubt wie neben einem Kind (bis maximal 12 Jahre).

  9. „Radfahren am Gehsteig ist verboten.“
    Korrekt. Ausgenommen davon sind Micro-Scooter und Kinderfahrräder.

  10. „Die maximale Breite auf Radwegen ist beschränkt.“
    Das ist richtig. Auch Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern dürfen nicht breiter als einen Meter sein. 
    Ellen Dehnert
    Ellen Dehnert © ÖAMTC


Zur Person:
Ellen Dehnert ist Leiterin der Mobilitätsprogramme beim ÖAMTC für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Sie entwickelte maßgeblich E-Bike-Kurse für Wiedereinsteiger:innen und Um-steiger:innen mit und ist auch hauptverantwortlich für das neue Angebot für Firmen und Organisationen, das speziell auf das Fahren im städtischen Bereich zugeschnitten ist.


Gut zu wissen

Mit der UNIQA Fahrradversicherung ist Ihr Rad oder E-Bike, das am Bahnhof oder Arbeitsort abgeschlossen wurde, zuverlässig bei Diebstahl abgesichert. 

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