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Funktionsbeschreibung Reiseversicherung

Informationen zur Reiseversicherung in einfacherer Sprache

Person in einem Holzboot greift nach einem langen Stock im grünen Wasser, umgeben von felsigen Klippen und üppigem Grün.

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Was ist die Reiseversicherung?

Die Reiseversicherung sichert Sie finanziell ab. Zum Beispiel wenn Sie vor oder während der Reise krank werden, einen Unfall haben oder das Gepäck verloren geht.

Wir bezahlen zum Beispiel:

  • Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben (Auslandsreise-Krankenversicherung).

  • Kosten für das private Reisegepäck bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub (Reisegepäck-Versicherung).

  • Fahrtkosten, wenn Sie die geplante Abfahrt unverschuldet verpasst haben und deshalb verspätet zum Urlaubsort reisen (zusätzliche Anreisekosten).

  • Kosten für unfreiwillige Urlaubsverlängerung, wenn die Heimreise aus bestimmten Gründen nicht wie geplant möglich ist (unfreiwillige Urlaubsverlängerung).

  • Wenn Sie anderen Personen schuldhaft Personen-, Sach- oder abgeleitete Vermögensschäden zufügen (Reise-Privathaftpflicht-Versicherung).

  • Reparaturkosten von auf die Reise mitgenommenen Sportgeräten, wenn sie einer versicherten Person gehören (Reparaturschutz für eigene Sportausrüstung).

  • Kosten für Unfallfolgen, wenn die versicherte Person auf der Reise einen Unfall hat (Reise-Unfallversicherung).

  • Kosten, wenn Sie die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen. Wir übernehmen die vertraglich geschuldeten Kosten bis zur vereinbarten Höhe (Reisestorno- & Reiseabbruch-Versicherung).

  • Den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt, den Sie dem:der Vermieter:in zahlen müssen. Das gilt, wenn das auf der Reise gemietete Fahrzeug oder Sportgerät gestohlen oder beschädigt wird (Selbstbehalt-Schutz für gemietete Fahrzeuge & Sportausrüstung).

Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Schäden auf beruflichen Reisen bzw. während des Militärdiensts.

  • Schäden auf Reisen, die trotz Reisewarnung (ab Stufe 5) angetreten wurden.

  • Schäden durch (Ein)Reiseverbote, Flugausfälle, Hotelsperren.

  • Schäden durch Terrorismus und Kriegsereignisse jeder Art.

  • Unfälle durch Benützung von Luftfahrzeugen.

  • Unfälle durch Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben.

  • Unfälle durch Ausübung von Extremsportarten.

  • Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben.

  • Heilbehandlungen von chronischen Krankheiten, außer als Folge akuter Anfälle oder Schübe.

  • Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen.

  • Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten.

Was kostet die Reiseversicherung?

Basierend auf Ihren Angaben schlagen wir Ihnen das geeignete Produkt für Ihre Reise vor. Die Prämie hängt vom gewählten Produkt ab. Das ist der Preis für die Versicherung. Auf unserer Webseite zeigen wir Ihnen nach Ihrer Auswahl die Einmalprämie für Ihre Reiseversicherung an. Diesen sehen Sie auch in der Polizze (Versicherungsvertrag). Es ist eine einmalige Prämie, die sich nicht mehr ändert. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht, einmalig mittels Bankeinzug (SEPA). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom angegebenen Reisezeitraum sowie dem reisenden Personenkreis und der Reisekosten.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unsere Schadenabteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben den gleichen Leistungsumfang. Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch ein versichertes Ereignis eintreten.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Barrierefreiheitserklärung nachlesen.

Wann beginnt und wann endet die Reiseversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, ab Zugang der Polizze. Aber nur, wenn Sie die Einmalprämie rechtzeitig bezahlen. Der Versicherungsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne Kündigung.

Bei der Reisestorno-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Versicherung (Zugang der Polizze) und endet mit Reiseantritt.


Versicherungsbegriffe können manchmal kompliziert sein.
In unserem Gut zu wissen Bereich erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherung.