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Funktionsbeschreibung Kfz-Versicherung für E-Fahrzeuge ohne Zulassung

Informationen zur Kfz-Versicherung für E-Fahrzeuge ohne Zulassung in einfacherer Sprache

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Was ist die Kfz-Versicherung für E-Fahrzeuge ohne Zulassung?

E-Fahrzeuge ohne Zulassung sind zum Beispiel E-Bikes oder E-Scooter. Diese Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren (Bauartgeschwindigkeit). Auch die Nenndauerleistung darf höchstens 250 Watt sein.

Basis der Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie können zusätzlich auch eine Kfz-Kaskoversicherung abschließen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die einer anderen Person durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind und verteidigt die versicherte Person (notfalls auch vor Gericht), wenn zu Unrecht etwas gefordert wird.

Wir bezahlen zum Beispiel:

  • an andere Menschen, die bei einem Unfall verletzt wurden, oder

  • für fremde Sachen, die bei einem Unfall zerstört oder beschädigt wurden

Bitte beachten Sie: Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert. Dafür gibt es besondere Versicherungen, wie die Kfz-Kaskoversicherung.

Die Kfz-Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie können die Kfz-Kaskoversicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges. 

Wir bezahlen zum Beispiel:

  • notwendige Reparaturkosten

  • bei Totalschaden und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und im gleichen Zustand wie zur Zeit des Totalschadens oder Verlustes bezahlen müssten.

Bitte beachten Sie:

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Abnützungsschäden

  • Veränderungen, Verbesserungen an Ihrem Fahrzeug

  • Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeuges am Markt)

  • Schäden, die Sie selbst durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht haben

  • Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben

  • Schäden, die mit Erdbeben, Aufruhr, inneren Unruhen und Kriegsereignissen zusammenhängen

Was kostet eine Kfz-Versicherung für E-Fahrzeuge ohne Zulassung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen. 

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Kaufpreis des Fahrzeuges oder dem Wohnort.

Was ist bei der Kfz-Versicherung gedeckt?

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wir prüfen bei einem Unfall zuerst immer alle Schäden und können dann informieren ob Deckung besteht oder nicht. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.

Wenn mit Ihrem Fahrzeug ein Unfall verursacht wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir der betroffenen Person zum Beispiel:

  • Reparaturkosten und Abschleppkosten

  • Kosten für ein Gutachten

  • Kosten, weil das Fahrzeug nicht benutzt werden kann (zum Beispiel Kosten für einen Mietwagen)

  • Schäden an anderen Sachen (zum Beispiel an Häusern, an Ampeln oder Verkehrsschildern)

  • Wenn Personen verletzt werden (zum Beispiel ärztliche Behandlungskosten, Schmerzengeld)

Es gibt auch Fälle, in denen wir nicht zahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es unberechtigte Ansprüche von anderen Personen gibt. Wir helfen Ihnen dann dabei, sich zu wehren.

In manchen Fällen, zum Beispiel bei Alkoholisierung oder Fahren ohne Führerschein, zahlen wir an die betroffenen Person, Sie müssen uns aber Geld zurückzahlen.

Kfz-Kaskoversicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung wird von uns in unterschiedlichen Varianten angeboten, abhängig davon welche Schäden versichert/gedeckt sind:

  • Teilkaskoversicherung

  • Vollkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung ersetzen wir zum Beispiel Schäden, durch:

  • Diebstahl oder Raub

  • Brand oder Explosion

  • Tiere

  • Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck

Bei einer Vollkaskoversicherung ersetzen wir zum Beispiel:

  • alles, was in der Teilkaskoversicherung enthalten ist, sowie

  • Schäden durch selbst verursachte Unfälle

  • Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus)

  • Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt haben, und es wird durch ein fremdes Fahrzeug beschädigt)

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unsere Schadenabteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben die gleichen Leistungsbausteine versichert. Das ist sehr individuell und kann bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählt werden. Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Barrierefreiheitserklärung nachlesen.

Wann beginnt und wann endet die Kfz-Versicherung?

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.

Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Vertrag.


Versicherungsbegriffe können manchmal kompliziert sein.
In unserem Gut zu wissen Bereich erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherung.