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Funktionsbeschreibung Haushaltsversicherung

Informationen zur Haushaltsversicherung in einfacherer Sprache

Vier Menschen tragen einen Tisch eine Treppe hinauf, eine Person zeigt nach oben – Symbol für Zusammenarbeit.

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Was ist die Haushaltsversicherung?

Was ist versichert?

Die Haushaltsversicherung versichert bis zur Höchstentschädigung den gesamten privaten Wohnungsinhalt. Das sind Gegenstände wie zum Beispiel Möbel, Teppiche, Bücher, Kleidung, Musikinstrumente, Fernseher, Uhren und Bargeld.

Bestimmte Gegenstände wie ein Fahrrad, Werkzeug und Gartenmöbel sind zum Beispiel auch auf dem Dachboden, im Keller, im Stiegenhaus und im Gemeinschaftsraum dieser Wohnung versichert.

Bitte beachten Sie: die Sachen und Gegenstände müssen dem:der Versicherungsnehmer:in gehören. Versichert sind auch Sachen und Gegenstände von Personen, die mit dem:der Versicherungsnehmer:in gemeinsam in der versicherten Wohnung wohnen.

Wo gilt die Versicherung?

Auf der Polizze steht die Adresse der versicherten Wohnung. Diese Adresse heißt auch Risikoadresse und gilt als versichert.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Haushaltsversicherung schützt den privaten Wohnungsinhalt vor bestimmten Gefahren. Mit „Gefahren“ sind Ereignisse gemeint, die den Wohnungsinhalt beschädigen können.

Diese Gefahren sind zum Beispiel versichert:

  • Brand, Blitzschlag, indirekter Blitz

  • Explosion

  • Implosion

  • Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen

  • Sturm

  • Hagel

  • Schneedruck

  • Felssturz/Steinschlag

  • Erdrutsch

  • Leitungswasser

  • Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten

  • Glasbruch

  • Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)

  • Schäden an Kühlgut

  • Grobe Fahrlässigkeit

Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Kraftfahrzeuge, Motorfahrräder, Pocket-Bikes

  • Sachen von Mieter:innen und Untermieter:innen

  • Schäden an Geräteverglasungen (ausgenommen Glaskeramikkochflächen)

  • Schäden durch Bodenfeuchtigkeit und Grundwasser

  • Schäden durch Vermurungen, wenn diese die Folge von Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder Sprengungen sind

  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art

  • Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität

Was kostet die Haushaltsversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Bei Abschluss der Versicherung können Sie einen Selbstbehalt auswählen. Durch einen Selbstbehalt wird die Prämie günstiger.

Die Prämie hängt von verschiedenen Punkten wie zum Beispiel Wohnungsgröße, Wohnort und Selbstbehalt ab.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unsere Schadenabteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben die gleichen Leistungsbausteine versichert. Das ist individuell und kann bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählt werden. Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Barrierefreiheitserklärung nachlesen.

Wann beginnt und wann endet die Haushaltsversicherung?

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, ab Zugang der Polizze. Das gilt nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Das Ende hängt von der gewählten Dauer ab.
Ihre Versicherung dauert weniger als 1 Jahr: die Versicherung endet automatisch zum ausgemachten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen.
Ihre Versicherung dauert 1 Jahr oder länger: die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig kündigen.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen (1 oder 3 Jahre). Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt wieder ein Monat. Haben Sie eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

Ihr Rücktrittsrecht als Verbraucher:in
Kurz nach Abschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich zum Beispiel mit E-Mail oder Brief erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Wann und wie Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag und in den Versicherungsbedingungen.


Versicherungsbegriffe können manchmal kompliziert sein.
In unserem Gut zu wissen Bereich erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherung.