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Funktionsbeschreibung Fahrradversicherung

Informationen zur Fahrradversicherung in einfacherer Sprache

Dynamische Aufnahme einer Person auf einem Rennrad mit gelb-blauem Trikot und Helm – unterwegs durch eine grüne Landschaft unter dramatischem, wolkenverhangenem Himmel

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Was ist die Fahrradversicherung?

Was ist versichert?

Die Fahrradversicherung versichert bis zu der gewählten Versicherungssumme:

  • Fahrräder

  • Elektrofahrräder

  • Krankenfahrstühle

  • Krankenfahrstühle und Behindertenfahrzeuge mit elektrischem Antrieb

  • Unter bestimmten Voraussetzungen gilt auch das fix montierte Zubehör als versichert.

Bitte beachten Sie: Damit die Versicherung gültig ist, muss die richtige Rahmennummer auf der Polizze stehen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt entweder in Österreich oder in Europa. Ob die Versicherung nun in Österreich oder in Europa gilt, können Sie selbst aussuchen. Auf der Polizze steht dann, wo die Versicherung gilt.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Fahrradversicherung schützt das Fahrrad, Elektrofahrrad oder den Krankenfahrstuhl vor bestimmten Gefahren. Mit „Gefahren“ sind Ereignisse gemeint, die das Fahrrad oder das Elektrofahrrad beschädigen können.

Diese Gefahren sind zum Beispiel versichert:

  • Diebstahl

  • Einbruchdiebstahl

  • Raub

  • Brand

  • Explosion

  • Reine Vandalismusschäden

  • Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten

Bitte beachten Sie: Diebstahlschäden sind nur versichert, wenn das Fahrrad oder Elektrofahrrad zum Beispiel mit einem Faltschloss gesichert ist.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • Elektrofahrräder, für die eine Zulassungspflicht und eine Versicherungspflicht besteht

  • Velomobile und vollverkleidete Fahrräder

  • Eigenbauten

  • Fahrräder und Fahrradanhänger, die gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.

  • Diebstahl und unbefugte Verwendung, wenn das Fahrrad nicht mit einem Fahrradschloss gesichert ist.

  • Verlieren, Liegen – oder stehen lassen

  • Teildiebstahl

Was leistet die Versicherung?

Wir ersetzen zum Beispiel:

  • bei einem Totalschaden die Kosten für ein neues gleichwertiges versichertes Objekt bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme steht auf der Polizze.

  • bei einem Elektronikschaden ersetzen wir die Reparaturkosten je nach Alter des Elektrofahrrads

Was wird nicht ersetzt?

  • Die Kosten für ein Leihrad werden nicht ersetzt.

Was kostet die Fahrradversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Bei Abschluss der Versicherung können Sie einen Selbstbehalt auswählen. Durch einen Selbstbehalt wird die Prämie günstiger.

Die Prämie hängt von verschiedenen Punkten wie zum Beispiel: Kaufpreis, Wohnort, gewählter Selbstbehalt ab.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unsere Schadenabteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben die gleichen Leistungsbausteine versichert. Das ist individuell und kann bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählt werden. Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

Bitte beachten Sie: Liegt ein Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub vor, so ist dieser sofort bei der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige ist an uns zu senden.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?

Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Barrierefreiheitserklärung nachlesen.

Wann beginnt und wann endet die Fahrradversicherung?

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, ab Zugang der Polizze. Das gilt nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Das Ende hängt von der gewählten Dauer ab.
Ihre Versicherung dauert weniger als 1 Jahr: die Versicherung endet automatisch zum ausgemachten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen.
Ihre Versicherung dauert 1 Jahr oder länger: die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig kündigen.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen (1 oder 3 Jahre). Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt wieder ein Monat. Haben Sie eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

Ihr Rücktrittsrecht als Verbraucher:in
Kurz nach Abschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich zum Beispiel mit E-Mail oder Brief erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Wann und wie Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag und in den Versicherungsbedingungen.


Versicherungsbegriffe können manchmal kompliziert sein.
In unserem Gut zu wissen Bereich erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherung.