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Funktionsbeschreibung Eigenheimversicherung

Informationen zur Eigenheimversicherung in einfacherer Sprache

Vier Menschen tragen einen Tisch eine Treppe hinauf, eine Person zeigt nach oben – Symbol für Zusammenarbeit.

Bitte beachten Sie: Diese Website dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Was ist die Eigenheimversicherung?

Was ist versichert?

Versichert sind:

  • Ein – oder Zweifamilienhäuser

Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude. Das Gebäude ist ein Haus wie ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus. Damit ist also der gesamte Baukörper wie Wände, Dach, Decken, Böden sowie Grund- und Kellermauern gemeint.

Bitte beachten Sie: Versichert sind nur Ein- oder Zweifamilienhäuser, wenn höchstens ein Drittel betrieblich verwendet wird. Für Reihenhäuser gilt die Versicherung nur für den Gebäudeteil oder Grundstücksteil, der dem:der Versicherungsnehmer:in gehört.

Versichert sind auch:

  • Nebengebäude wie Garagen, Schuppen und Gartenhütten. Damit das Nebengebäude auch versichert ist, muss es auf der Polizze stehen.

  • Am versicherten Grundstück sind zum Beispiel auch Carports, Zähler für Gas, Strom und Wasser, Pergolen und Antennenanlagen versichert.

Wo gilt die Versicherung?

Das Grundstück, auf dem das Haus steht, ist das versicherte Grundstück. Auf der Polizze wird die Wohnadresse für das versicherte Grundstück angeführt. Diese heißt auch Risikoadresse und gilt als versichert.

Haus- & Grundstückshaftpflicht-Versicherung

Die Eigenheimversicherung enthält auch eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung. Dadurch sind zum Beispiel Schadenersatzverpflichtungen aus dem Besitz der versicherten Liegenschaft und dem Gebäude versichert.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Eigenheimversicherung schützt das Gebäude (Haus) vor bestimmten Gefahren. Mit „Gefahren“ sind Ereignisse gemeint, die das Haus beschädigen können.

Diese Gefahren sind zum Beispiel versichert:

  • Brand, Explosion, Implosion

  • Blitzschlag, Indirekter Blitz

  • Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen

  • Leitungswasser

  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Dachlawinen

  • Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch

  • Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Rückstau, Erdbeben)

  • Schäden durch Verdellung (Verblechung, etc)

  • Grobe Fahrlässigkeit

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel:

Eigenheimversicherung:

  • Schwamm- oder Vermorschungsschäden

  • Schäden an Ableitungsrohren und Kanälen durch bloßen Muffenversatz

  • Verglasungen aller Art

  • Schäden durch Grundwasser

  • Schäden durch Vermurungen, wenn sie die Folge von Erdaufschüttungen oder Erdabgrabungen oder Sprengungen sind

  • Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art

Haus und Grundstückshaftpflicht:

  • Schäden, die dem:der Versicherungsnehmer:in selbst, den mitversicherten Personen oder sonstigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen zugefügt werden

  • Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Bearbeitung an oder mit ihnen entstehen

  • Ansprüche aus Gewährleistungen für Mängel

  • Vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführte Schäden

Was kostet die Eigenheimversicherung? 

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Bei Abschluss der Versicherung können Sie einen Selbstbehalt auswählen. Durch einen Selbstbehalt wird die Prämie günstiger.

Die Prämie hängt von verschiedenen Punkten wie zum Beispiel Wohnungsgröße, Wohnort und Selbstbehalt ab.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich an uns. Unsere Schadenabteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben die gleichen Leistungsbausteine versichert. Das ist individuell und kann bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählt werden. Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?  

Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Barrierefreiheitserklärung nachlesen.

Wann beginnt und wann endet die Eigenheimversicherung?

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wie im Versicherungsvertrag vereinbart, ab Zugang der Polizze. Das gilt nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Das Ende hängt von der gewählten Dauer ab.
Ihre Versicherung dauert weniger als 1 Jahr: die Versicherung endet automatisch zum ausgemachten Zeitpunkt. Sie müssen nicht kündigen.
Ihre Versicherung dauert 1 Jahr oder länger: die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig kündigen.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen (1 oder 3 Jahre). Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt wieder ein Monat. Haben Sie eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

Ihr Rücktrittsrecht als Verbraucher:in
Kurz nach Abschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich zum Beispiel mit E-Mail oder Brief erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Wann und wie Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag und in den Versicherungsbedingungen.


Versicherungsbegriffe können manchmal kompliziert sein.
In unserem Gut zu wissen Bereich erklären wir wichtige Begriffe aus der Versicherung.