Pflegegeld 2019 in Österreich

Mit aktuell etwa 462.000 pflegebedürftigen Personen sind die Themen Pflegebedürftigkeit, Pflegegeld und Förderungen in Österreich brisanter denn je. Wissenswertes zum Pflegegeld und wie Sie privat vorsorgen können, erfahren Sie hier.

Pflegerin mit älterer Frau


In Österreich wird der Großteil der pflegebedürftigen Menschen zuhause betreut – überwiegend wird diese oft schwierige Aufgabe von weiblichen Angehörigen geleistet. Durch das Pflegegeld der Sozialversicherung können Sie professionelle Unterstützung organisieren, die Sie als Hauptpflegende zumindest teilweise entlastet. Das Pflegegeld orientiert sich an der Schwere und Dauer der Pflegebedürftigkeit, deckt allerdings nur einen Teil der Aufwendungen ab.     

Gut zu wissen

Mit privater Vorsorge können Sie sich zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ihre eigene Zukunft sichern – für mehr Lebensqualität und bessere Versorgung im hohen Alter.


Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe ist dabei abhängig vom nötigen Pflegeaufwand. Um Pflegegeld beziehen zu können, sind ein ständiger Betreuungsbedarf aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung bei einer voraussichtlichen Dauer von mindestens sechs Monaten, ein ständiger Pflegebedarf von mehr als 60 Stunden monatlich sowie der Aufenthalt in Österreich erforderlich.

  • Pflegestufen in Österreich 

    Die jeweilige Pflegestufe richtet sich nach dem Pflegebedarf, die Einstufung erfolgt durch ein Sachverständigengutachten. Die in sieben Stufen eingeteilten Pflegestufen beziehen sich neben bestimmten Voraussetzungen auf das zeitliche Ausmaß der notwendigen Pflege zwischen Pflegestufe 1 (mehr als 60 Stunden) und Pflegestufe 7 (mehr als 180 Stunden).

    Pflegebedarf und Höhe des Pflegegeldes

    Der Bedarf ist dann gegeben, wenn im persönlichen Bereich wie beim Kochen, der Einnahme von Medikamenten, Körperpflege oder der Fortbewegung im Wohnbereich Unterstützung notwendig ist.
    Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich an der jeweiligen Pflegestufe. Während das Pflegegeld in Pflegestufe 1 monatlich 157,30 Euro beträgt, erhält man bei Pflegestufe 7 und einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 1.688,90 Euro.

    Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

    Um eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
    • Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
    • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
    • Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines Heimhelfers bzw. einer Heimhelferin entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.


    Beträgt das monatliche Nettoeinkommen unter 2.500 Euro und sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf eine Förderung.

    Mehr Lebensqualität durch private Pflegeversicherung

    Die Betreuungsmöglichkeiten im Alter sind vielfältig und reichen von der Pflege und Unterstützung zu Hause bis zur Tagesbetreuung oder dauerhaften Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Allgemein besteht der Wunsch, sich keine Sorgen ums Geld machen zu müssen und die Pflege zu bekommen, die man sich wünscht.

    Trotz des Pflegegeldes der Sozialversicherung können die Aufwendungen nur zum Teil gedeckt werden. Privatversicherungen wie die CarePLUS Pflegeversicherung von UNIQA decken zusätzliche Kosten ab, die die Lebensqualität im hohen Alter steigern. Ergänzend zum gesetzlichen Pflegegeld erhalten die Versicherten ein monatliches Pflegegeld, Pflege-Assistance-Leistungen sowie eine zusätzliche Pauschalzahlung bei bestimmten schweren Erkrankungen.

    Bei der CarePLUS Pflegeversicherung beträgt das monatliche Pflegegeld in der Pflegestufe 4 beispielsweise 594 Euro, in der Pflegestufe 7 2.378 Euro. Außerdem wird eine einmalige Pauschale von 23.780 Euro ausbezahlt, wenn vor Vollendung des 60. Lebensjahres Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall eintreten.

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