Drohnen-Haftpflichtversicherung

Alles Gute kommt von oben. Deswegen besteht für registrierungspflichtige Drohnen ebenso eine Versicherungspflicht.

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Warum eine Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll ist

Drohnen ermöglichen wunderbare Naturaufnahmen und zeigen uns Bilder aus einer Perspektive, die wir selbst nicht einnehmen können. Stürzt eine Drohne ab, kann sie großen Schaden an Personen und fremden Sachen anrichten. Die Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie in einem solchen Fall vor Schadenersatzforderungen, die gegen Sie gestellt werden.

Gut zu wissen

Versicherungspflichtig sind Drohnen, die mehr als 250g aufweisen und bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von 80 Joule übertragen können sowie Drohnen, die mit einem Sensor ausgestattet sind, welcher personenbezogene Daten erfassen kann und nicht der EU-Spielzeugrichtlinie entspricht.

Produkticon Drohnenversicherung

Drohnenhaftpflichtversicherung

Ihr Versicherungsschutz für die private Haltung & Verwendung Ihrer Drohne.

Top Leistungen

EUR 1 Mio. Pauschalversicherungssumme

Versicherungsschutz besteht jedenfalls bis zur gesetzlich geforderten Summe von 750.000 SZR.

Versicherte Personen

Die Halter:in der Drohne und alle verfügungsberechtigten Pilot:innen.

Versicherte Drohnen

Versichert werden können Drohnen und Flugmodelle in den Klassen C0 – C2, innerhalb der Kategorie Open.

Abwehrkosten unberechtigter Schadenersatzforderungen

auch vor Gericht

Geltungsbereich

Österreich

Alle Leistungen ansehen

 

Hier finden Sie unser Produktinformationsblatt Drohnen-Haftpflichtversicherung, das Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Produktinformationen gibt. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Versicherungsprodukten und übersichtliche Leistungsvergleiche entnehmen Sie bitte unserem Leistungsvergleich. Zur Unterstützung und Beratung bei der Wahl des für Sie richtigen Versicherungsschutzes stehen Ihnen unsere Berater:innen vor Ort gerne zur Verfügung.

Umfassende Informationen zur Registrierungs- und Führerscheinpflicht finden Sie im Online Portal der Austro Control unter: www.dronespace.at 

Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unseren Berater:innen zusammenstellen.

Häufige Fragen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wann habe ich mich als Drohnenhalter bei der Austro Control zu registrieren?
Eine verpflichtende Registrierung besteht für Drohnen ab 250g Abfluggewicht und Drohnen unter 250g, wenn diese mit Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgerüstet sind, wie beispielsweise Kameras.

Das Mindestalter zur Registrierung beträgt 18 Jahre.

Hinweis: Keine Registrierungspflicht besteht für Halter von Spielzeugdrohnen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie
Wo muss ich mich als Drohnenhalter registrieren?
Die Registrierung erfolgt über die Website der Austro Control. Die Registrierungsnummer ist sichtbar an allen verwendeten Drohnen anzubringen.
Ist für die Drohne eine Bewilligung durch die Austro Control erforderlich?
In der Betriebskategorie „Open“ ist keine Bewilligung durch die Austro Control erforderlich. In der Betriebskategorie „Specific“ ist eine Bewilligung der Austro Control einzuholen. Die Betriebskategorie „Certified“ benötigt ein zusätzliches Zulassungsverfahrens durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit.

UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2.
Für welche Personen ist der Drohnenführerschein verpflichtend?
Für alle Pilot:innen einer Drohne ab 250 Gramm. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Wie lange hat der Drohnenführerschein Gültigkeit?
Der Drohnenführerschein ist 5 Jahre gültig.
Wer benötigt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung?
Alle registrierungspflichtigen Drohnen.
Welche Drohnenklassen kann ich versichern?
UNIQA versichert Drohnen der CE Klassen C0, C1, C2, die in der Betriebskategorie „Open“ geflogen werden.
Muss ich meine Spielzeugdrohne registrieren?
Nein. Es besteht keine Registrierungspflicht für Halter von Spielzeugdrohnen gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie.
Was hat es mit der CE-Kennzeichnung auf sich?
Die CE Kennzeichnung dient zur Sicherstellung einheitlicher Drohnen-Standards innerhalb der Europäischen Union. Seit 01.01.2021 haben Drohnen die EU Norm-Kennzeichnungen (CE) zu führen. Die gängigsten Drohnen sind den Klassen C0 bis C4 zugeordnet. In welche CE-Klasse eine Drohne fällt, bestimmt unter anderem ihr Gewicht.

Hinweis: UNIQA versichert die private Nutzung von Drohnen der Kategorie Open in den CE Klassen C0, C1, C2
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mit meiner Drohne außerhalb des direkten Sichtkontakts fliege?
Nein. Das Luftfahrtgesetz schreibt direkten Sichtkontakt vor. Die Steuerung der Drohne mittels VR Brille, Handydisplay etc. ist kein direkter Sichtkontakt.

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