Lexikon
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Lebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Wird der Versicherte während der Prämienzahlungsdauer dieser Zusatzversicherung berufsunfähig, so bestehen die Versicherungsleistungen
- in der Auszahlung der Hauptversicherungssumme,
- in der Prämienbefreiung für die Hauptversicherung und die eingeschlossene Zusatzversicherung
- und/oder in der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.
Bridging Rente
Die Bridging Rente oder Überbrückungsrente basiert auf § 108b EStG. Mit der Bridging Rente genießen Sie die steuerfreie Auszahlung des angesammelten Kapitals als Rente. Wenn Sie das Kapital als Bridging Rente auszahlen lassen, dann ersparen Sie sich die Nachversteuerung der Erträge und die Rückerstattung der staatlichen Prämie. Die Bridging Rente kann unter nachstehenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- bei Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit
- frühestens ab dem 50. Lebensjahr
- längstens bis zum Anfall der Pension aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und
- mindestens über einen Zeitraum von 3 Jahren
In bestimmten Fällen kann die steuerfreie Auszahlung auch über einen kürzeren Zeitraum erfolgen. Es gelten jeweils die aktuellen steuerlichen Bestimmungen.
Dread Disease Zusatzversicherung
Dread Disease ist eine Form der Zusatzversicherung zu Lebensversicherungen mit vorzeitiger Leistung bei schweren Krankheiten. Die Leistung wird erbracht, wenn eine lebensbedrohende Krankheit während der Laufzeit ärztlich festgestellt wird.
Im Fall der schweren Erkrankung wird die dafür vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt, der Haupttarif bleibt ohne weitere Verpflichtung zur Prämienzahlung unverändert bestehen. Damit ist neben der Vorsorge für den Krankheitsfall auch das Vorsorgeziel des Haupttarifs (z.B. private Pension) gesichert.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock/Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werden gesondert vom übrigen Vermögen in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungsrückstellung) abhängig. Die Deckungsrückstellung Ihrer Versicherung ergibt sich aus der Zahl der auf Ihre Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Den Geldwert der Deckungsrückstellung Ihrer Versicherung ermitteln wir dadurch, dass die Zahl der Anteileinheiten Ihrer Versicherung mit dem am Stichtag des letzten durchgeführten Investitionstermins ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden Anlagestockes multipliziert wird.
Erträge, die wir aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten erzielen, werden gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen Investmentfonds, verwendet. Bei ausschüttenden Investmentfonds werden die Erträge durch eine automatische Wiederanlage in Anteileinheiten des gleichen Investmentfonds umgerechnet und den einzelnen Versicherungen gutgeschrieben. Bei thesaurierenden Investmentfonds fließen die Erträge unmittelbar dem Sondervermögen des betreffenden Investmentfonds zu und erhöhen damit den Wert der Anteileinheiten.
Gewinnbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung errechnet sich aus Zins-, Zusatz- und Schlussgewinnanteil:
Der Zinsgewinnanteil ist der Gewinn aus der Überzinsung und wird in Prozent der geschäftsplanmäßig festgelegten Deckungsrückstellung ausgedrückt.
Der Zusatzgewinnanteil errechnet sich aus dem Sterblichkeitsgewinn (weniger Personen sterben, als aufgrund der Sterbetafeln angenommen wurde) und sonstigen Erfolgsquellen (z.B. Einsparungen im Verwaltungsbereich) und wird in Promille der Todesfallsumme gebildet, solange für den Vertrag Prämien bezahlt werden.
Der Schlussgewinnanteil wird tarifabhängig zugewiesen, wenn die vertragsmäßig vorgesehene Prämienzahlungsdauer erfüllt ist und der Vertrag durch Erleben des Versicherungsendes beendet wird. Die ermittelten Gewinnanteile werden 1 x jährlich zugeteilt, verzinslich angesammelt und bei Fälligkeit zur Auszahlung gebracht.
Harmonisierter Verbraucherpreisindex
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex spiegelt die Preisentwicklung für einen definierten Waren- und Dienstleistungskorb (ausgenommen Tabakindustrie) in der Euro-Zone wider und beruht auf den jeweiligen nationalen VPIs. Der HVPI erfasst Konsumausgaben der privaten Haushalte im Wirtschaftsgebiet der Euro-Zone. Informationen zum HVPI finden Sie unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu
Indexgebundene Lebensversicherung
Die Indexgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsschutz im Er- und Ablebensfall unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock/Anlagestöcke). Die Anlagestöcke werden gesondert vom übrigen Vermögen in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt.
Der Zeitwert der im Anlagestock veranlagten Wertpapiere unterliegt kapitalmarktbedingten Wertschwankungen. Der Wert der veranlagten Wertpapiere kann somit über oder unter der Höhe der Beitragssumme liegen.
Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungsrückstellung) abhängig. Die Deckungsrückstellung der Versicherung ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Den Geldwert der Deckungsrückstellung der Versicherung ermittelt der Versicherer dadurch, dass die Zahl der Anteileinheiten der Versicherung mit dem analog zum Stichtag gemäß ermittelten Wert einer Anteileinheit des entsprechenden Anlagestockes multipliziert wird.
Karenzfrist
Unter Karenzfrist ist jener Zeitrahmen zu verstehen, für den die versicherte Person keine Leistung erhält.
Erst nach Ablauf dieser Karenzfrist kommt die Leistung zum Tragen.
KESt
KESt = Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Leistungen aus der Lebensversicherung sind kapitalertragsteuerfrei.
Klassische Lebensversicherung
Bei der klassischen Veranlagung wird der Rechnungszinssatz, der zur Verzinsung der Deckungsrückstellung herangezogen wird, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe garantiert. Um diese Garantie auch einhalten zu können, dürfen entsprechend den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen höchstens 40% in Aktien angelegt werden. Der überwiegende Anteil des Deckungsstockkapitals muss in festverzinslichen mündelsicheren Wertpapieren veranlagt werden.
Der in die Deckungsrückstellung der klassischen Veranlagung gelangende Teil Ihrer Prämie, der dann mit dem garantierten Rechnungszinssatz verzinst wird, ergibt sich nach Abzug der Versicherungssteuer und der Kosten aufgrund des von Ihnen beantragten Prozentsatzes für die Prämienaufteilung.
Die mit dem Rechnungszinssatz aufgezinsten Prämienanteile ergeben am Ende der Veranlagungsdauer die garantierte Versicherungssumme. Dazu kommt noch die Gewinnbeteiligung. Die Gewinnbeteiligung errechnet sich aus dem Zinsgewinnanteil. Der Zinsgewinnanteil stammt aus den den Rechnungszinssatz übersteigenden Erträgen der Kapitalanlagen und wird in Prozent der hierfür geschäftsplanmäßig festgelegten Deckungsrückstellung ausgedrückt.
Am Ende der geplanten Veranlagungsdauer, spätestens zum 85. Lebensjahr, haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme samt Gewinnbeteiligung aus der klassischen Veranlagung zu beheben.
Nettobeitrag
Der Nettobeitrag ist der einbezahlte Beitrag exklusive der 4 %-igen Versicherungssteuer.
Pensionsrückgewähr als Zusatzversicherung
Bei widmungsgemäßer Verwendung (= Auszahlung als lebenslange Pension) können Sie zusätzlich vereinbaren, dass im Ablebensfall Ihre Ansprüche an die Bezugsberechtigten weitergegeben werden. Bei Einschluss einer "Pensionsrückgewähr" wird das nicht verbrauchte Pensionskapital (= Pensionskapital abzüglich der bereits geleisteten Pensionszahlungen) ausbezahlt, wobei Sie die bezugsberechtigten Personen frei bestimmen können (auch Geschwister, Kinder über 27 Jahre, Bekannte... möglich).In Erweiterung zu den gesetzlichen Vorschriften (Hinterbliebenenvorsorge für Gatte/Gattin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin oder Kinder bis zum 27. LJ) haben Sie mit dem Zusatzbaustein "Pensionsrückgewähr" als Zusatzversicherung die Sicherheit, dass Ihre Ansprüche - auch im Falle des Ablebens - an die Bezugsberechtigten weitergegeben werden. Diese Vereinbarung des Zusatzbausteines braucht erst vor Beginn der Pensionszahlungen erfolgen!
Rententafel
Rententafeln gelten als wichtigste Kalkulationsgrundlage in der Lebens- und Krankenversicherung. Die Rententafeln der Versicherer basieren auf den Sterbetafeln aus der Volkszählung (diese werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmenbedingungen zur Berechnung ändern - zum Beispiel wegen medizinischem Fortschritt, verbesserten Lebensumständen...). Die neuesten Rententafeln, die der gestiegenen Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung tragen, kommen für neue Verträge ab 01.01.2006 zum Einsatz (AVÖ 2005 R).
TimeOut Option
Die TimeOut Option wird im Privatbereich zu allen neuen kapitalbildenden Tarifen automatisch prämienfrei eingeschlossen.
Die TimeOut Option bewirkt, dass der Versicherungsnehmer bei vertraglich festgelegten Ereignissen um eine kostenlose Prämienstundung bis zu 2 Jahre ansuchen kann (frühestens nach 3 Jahren Laufzeit):
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Präsenz-/Zivildienst
- Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit wegen Weiterbildung/Umschulung
- Karenz gem. Mutterschutzgesetz/Eltern-Karenz-Urlaubsgesetz
- Krankengeld nach Wegfall der Lohnfortzahlung
- Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind)
- Ehescheidung
Was bewirkt die Prämienstundung?
Es besteht voller Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung und allen eingeschlossenen Zusatzversicherungen.
Erhöhungsversicherungen gemäß Index- oder Anpassungsklausel können nicht erfolgen, solange keine Prämien gezahlt werden.

