Zukunftsicherung - die steuerlich begünstigte Altersvorsorge
Zukunftsicherung nach §3 Abs.1 Z.15 lit.a EStG
Die Zukunftsicherung ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Alle Unternehmen können für die Zukunftsicherung jeder Arbeitnehmerin/jedes Arbeitnehmers bis zu EUR 300,– p.a. lohnsteuerfrei aufwenden.
Zukunftsicherung in zwei Varianten:
- freiwillige Sozialleistung
- Gehaltsumwandlung
Die UNIQA Vorteile:
- Die Zukunftsicherung ist vom ersten Tag an steuerlich begünstigt!
- Die Ansprüche sind für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer unverfallbar
- Beliebige Verfügung: Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
- Bei Firmenwechsel bleiben die Ansprüche für ArbeitnehmerInnen erhalten. In diesem Fall sind auch vorzeitige Verfügungen möglich.
Veranlagungsvarianten für Ihre Zukunftsicherung
Für Ihre Zukunftsicherung bieten Ihnen UNIQA und FinanceLife zwei Veranlagungskonzepte.
Klassische Lebensversicherung:
- Garantierte Mindestverzinsung
- Garantierte Berechnungsgrundlagen über die gesamte Laufzeit
- Jährliche unverfallbare Gewinnzuweisung
Fondsgebundene Lebensversicherung:
- Individuell veranlagen im Garantieportefeuille FlexProtection basic mit Sparbeitragsgarantie
- Auf Wunsch auch flexible Veranlagung im Garantieportefeuille FlexProtection 85 mit Höchststandsgarantie oder in gemanagte Portefeuilles (Portefeuillewechsel kostenlos möglich)
- Automatisch auch eine Vorsorge für die Familie (Mindesttodesfallleistung 150 %)
Zukunftsicherung - steuerfrei für die Zukunft vorsorgen
Die UNIQA Vorteile:
- Die Zukunftsicherung ist vom ersten Tag an steuerlich begünstigt!
- Die Ansprüche sind für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer unverfallbar
- Beliebige Verfügung: Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
- Bei Firmenwechsel bleiben die Ansprüche für ArbeitnehmerInnen erhalten. In diesem Fall sind auch vorzeitige Verfügungen möglich.
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