Zuzahlungen

  • Für alle Einzahlungen im Jahr 2024 erhalten Sie eine staatliche Förderung von 4,25 %.
  • Die Summe der von Ihnen geleisteten regelmäßigen Einzahlungen 2024 und Ihrer Zuzahlung darf den Jahreshöchstbeitrag von 3.337,85 Euro nicht übersteigen. 
  • VOR Einzahlung muss ein Antrag mit den relevanten Informationen (Auswirkungen auf den Vertrag) übermittelt werden, damit Ihre Zuzahlung verbucht werden kann.
  • Zahlungen ohne vorherigen unterzeichneten Antrag können nicht angenommen werden.
  • Bitte wenden Sie sich bis spätestens 15. November 2024 an Ihren Berater oder Ihre Beraterin, wenn Sie eine Zuzahlung machen möchten.
  • Wenn Ihre Zuzahlung verspätet bei uns eintrifft oder den Jahreshöchstbeitrag von 3.337,85 Euro übersteigt, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen diesen Betrag zurück zu zahlen.
  • ACHTUNG: Wenn Sie in Österreich nicht uneingeschränkt steuerpflichtig sind, ist eine Zuzahlung leider nicht möglich!

So berechnen Sie die Höhe der noch möglichen Zuzahlung!

 Sie zahlen
monatlich

Sie zahlen 
jährlich

Ihre PrämieEUR 50,-
Somit ergibt sich eine Jahresprämie in Höhe vonEUR 600,-EUR 1.500,-
Ihr maximal möglicher ZuzahlungsbetragEUR 2.737,85EUR 1.837,85
Damit ergibt sich der Jahreshöchstbeitrag vonEUR 3.337,85 EUR 3.337,85

Wichtig

Für den Zuzahlungsbetrag, der in eine Pensionszusatzversicherung, gemäß § 108b EStG der UNIQA Österreich Versicherungen AG übertragen wird, gilt für die Aufschubphase der zum erstmaligen Zuzahlungszeitpunkt (nach 7/2010) gültige Rechnungszins (die Aufschubphase ist der Zeitraum zwischen Übertragung der Ansprüche an die private Pensionsversicherung und Beginn der Zahlungen aus der privaten Pensionsversicherung). Für die Berechnung der Pension gelten die bei Antragstellung vereinbarten Sterbetafeln. Die mit der Zuzahlung verbundenen Änderungen der Garantieleistung gelten gemäß §§ 108g-i EStG. Die in den Besonderen Versicherungsbedingungen/Merkblatt erwähnten Bestimmungen nach Ablauf der Mindestbindefrist gelten weiterhin.