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Ich reiche für mich selbst Arzt- oder
Medikamentenrechnungen ein.


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Beachten Sie das gesetzliche Bereicherungsverbot

Für entstandene Kosten dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 100% ersetzt bekommen.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende Regeln beachten:

  • Rechnungen vorab bei der Sozialversicherung einreichen und den Nachweis bei der Einreichung bei UNIQA inkludieren (zusätzlich zur Rechnung hochladen).

  • Rechnungen, die nur bei UNIQA eingereicht wurden, dürfen im Nachgang nicht noch einmal bei der Sozialversicherung eingereicht werden.

  • Die Originalrechnungen immer mindestens ein Jahr aufbewahren.