UNIQA Österreich Versicherungen AG zeichnet seit 1.1.2012 kein Neugeschäft nach deutschem Recht. Für bestehende Verträge bleiben sämtliche produkt- und vertragstechnischen Möglichkeiten aufrecht. Alle hier angeführten Informationen dienen Kunden, die Verträge nach deutschem Recht gezeichnet haben.
Eines steht fest: Das einzig Beständige in unserem Leben ist die Veränderung. Wir verändern unsere Lebenssituationen, um Neues zu entdecken, halten uns Möglichkeiten offen, oder müssen uns neuen Umständen anpassen. Gut, wenn auch Ihre Lebensversicherung wandelbar ist und Sie die Vertragsgestaltung mitbestimmen und anpassen können.
Wechsel der Veranlagungsstrategie
Sie können zu jedem Monatsersten, sooft Sie möchten, ohne Einschränkung der Portefeuilleklasse bzw. Investmentfonds und ohne zusätzliche Kosten ihre Veranlagungsstrategie wechseln. Die Durchführung kann bereits zum nächsten Veranlagungstermin erfolgen.
Mindesttodesfallleistung
Sie bestimmen die Höhe der Mindesttodesfallleistung:
Höhe der Prämie
Verträge mit laufender Prämie sind bereits ab 37 Euro monatlich möglich.
Verfügungsmöglichkeiten
Sie erhalten jährlich eine Benachrichtigung, auf der alle Fondspositionen mit dem jeweiligen Anteilsbestand und deren Kurswerte aufgelistet sind. Eine weitere unterjährige Benachrichtigung über die Entwicklung der Veranlagung können Sie jederzeit anfordern, ohne Verrechnung von zusätzlichen Gebühren.
Die Veranlagung in den jeweiligen Fonds erfolgt zum errechneten Wert. Es werden keinerlei Ausgabezuschläge für das Investment in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine langfristige Anlagestrategie handelt und es während der Veranlagungsperiode - je nach Veranlagungsstrategie - zu Schwankungen beim Depotwert kommt.