UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.:
Internet:
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien
FN 63197m Handelsgericht Wien
UID Nr.: ATU 15362907
Die Höhe der garantierten Mindestpension errechnet sich auf Basis der Lebenserwartung gemäß der Sterbetafel AVÖ 2005 R unisex.
Die Bridging Rente (Überbrückungsrente) basiert auf § 108b EStG. Bei Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit, frühestens ab dem 50. Lebensjahr und längstens bis zum Anfall der Pension aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, kann die Bridging Rente über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in Anspruch genommen werden. In bestimmten Fällen kann die steuerfreie Auszahlung auch über einen kürzeren Zeitraum erfolgen. Es gelten die jeweils aktuellen steuerlichen Bestimmungen.
Bei Kapitalentnahmen nach der gesetzlichen Mindestbindefrist sind 50 % der staatlichen Prämie rückzuerstatten, zugleich werden die erwirtschafteten Kapitalerträge mit 27,5 % nachversteuert. Steuerliche Regelungen (Stand 10/2013): Die staatliche Förderung beträgt derzeit zwischen 4,25 % und 6,75 % und wird jährlich neu festgelegt. Diese steuerlichen Regelungen können durch Neuerungen der Steuergesetze geändert werden.
Hinweise zu Art und Umfang der Garantien sowie zum Garantiegeber entnehmen Sie Ihrem Antrag bzw. den Besonderen Versicherungsbedingungen. Der Versicherer haftet für die sorgfältige Auswahl des Garantiegebers. Der Versicherer übernimmt jedoch weder die Garantie noch eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den Wert der Veranlagung zu einem bestimmten Stichtag noch für die Garantie im Falle der Nichterfüllung des jeweiligen externen Garantiegebers. Dieses Risiko trägt der Versicherungsnehmer.