Mehr Versicherungsschutz
Sie möchten für Ihr Kind umfassend vorsorgen, innerhalb und außerhalb des Spitals? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Versicherungslösungen.
Diese private Krankenzusatzversicherung wächst mit Ihrem Nachwuchs mit und passt die Leistungen flexibel an Alter und Bedarf des Kindes an.
Ihr Kind ist krank und muss ins Spital? Dann braucht es besonders viel Fürsorge und Trost. Im Krankenhaus wird Ihr Nachwuchs medizinisch gut betreut, aber es fehlen die vertraute Umgebung und natürlich Mama und Papa. Damit sich kleine Patienten sicher und geborgen fühlen und schnell wieder gesund werden, ist es gut, wenn Eltern ihre Kinder ins Krankenhaus begleiten können.
Für Kinder bis 12 Jahre übernehmen wir die Kosten für eine Begleitperson in allen österreichischen Spitälern und allen öffentlichen Krankenhäusern in Europa.
Von 13 bis 18 Jahre bezahlen wir statt der Begleitkosten die Sonderklassebehandlung im Zweibettzimmer. Mehr Komfort und längere Besuchszeiten erleichtern Ihrem Kind nach einem Unfall die Zeit im Spital.
Für Kinder bis 18 Jahre übernehmen wir den Selbstbehalt der Sozialversicherung für Mitversicherte bzw. den Kostenbeitrag des Patienten.
Für Kinder bis 18 Jahre übernehmen wir die Impfkosten für FSME, Pneumokokken, Grippe und Tetanus/Diphterie.
Das
Sie möchten für Ihr Kind umfassend vorsorgen, innerhalb und außerhalb des Spitals? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Versicherungslösungen.
Lassen Sie Ihr Kind nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit vom Spezialisten Ihres Vertrauens im Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln.
Wir übernehmen Kosten für Wahlarzt, Medikamente und Heilbehelfe. Sie profitieren von flexiblen Terminen in der Ordination und kurzen Wartezeiten.
Wir übernehmen die Kosten für die Zahnbehandlungen Ihres Kindes, von der Prophylaxe bis zum Zahnersatz.
Bis 12 Jahre
Kostenübernahme für eine Begleitperson in der allgemeinen Gebührenklasse eines Spitals oder eine Ersatzleistung, wenn keine Begleitkosten anfallen.
Von 13 bis 18 Jahre
Sonderklasse-Versicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen nach einem Unfall.
Von 13 bis 18 Jahre
Bezahlung einer Pauschale von ca. 23.000 Euro bei bestimmten schweren Erkrankungen.
Ab 18 Jahren
Sonderklasse-Versicherung für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen nach einem Unfall und wegen bestimmter schwerer Erkrankungen.
Behandlungen in der Sonderklasse bis 12 Jahre.
Besuche beim Privatarzt oder Zahnarzt in der Arztpraxis.


