Leider kann die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bei uns nicht mehr neu abgeschlossen werden. Wenn Sie aber schon mit Pension & Garantie vorsorgen, haben Sie alle Möglichkeiten und profitieren uneingeschränkt von den Vorteilen dieser privaten Vorsorge.
Sie müssen sich nicht heute über die Verwendung Ihres Kapitals entscheiden, sondern erst dann, wenn Sie Ihr persönliches Veranlagungsziel erreicht haben.
Kapitalauszahlung
Teilbehebung
Auszahlung als lebenslange, steuerfreie Pension
Sie träumen von einer Reise oder brauchen ein neues Auto? Zur Erfüllung Ihrer Wünsche ist nach dem ersten Garantiestichtag jederzeit eine Kapitalauszahlung möglich. Dann müssen 50 % der staatlichen Prämie rückbezahlt und die Kapitalerträge mit 27,5 % versteuert werden.
Wenn Sie die Pensionszahlung in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, eine Pensionsrückgewähr als Zusatzversicherung (Ablebensversicherung) zu beantragen. Damit haben Sie die Gewissheit, dass auch im Falle Ihres Ablebens Ihre Kapitalansprüche gewahrt bleiben. Sie bestimmen, an welche Person(en) die Ansprüche weitergegeben werden.
Ihr Vorteil: Dieser Einschluss ist gegebenenfalls erst vor Beginn der Pensionszahlung zu vereinbaren.
Überbrücken Sie die Zeit bis zu Ihrer gesetzlichen Alterspension und bridgen Sie einfach. Mit der Bridging Rente können Sie bei Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit (wie z. B. Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit, etc.) die Auszahlung Ihres Kapitals genießen.*
Ihr Vorteil: Die Auszahlungen erfolgen steuerfrei!