Gesetzliches Bereicherungsverbot
Für entstandene Kosten dürfen insgesamt nicht mehr als 100% ersetzt werden.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende Regeln beachten:
- Rechnungen vorab bei der Sozialversicherung einreichen und den Nachweis bei der Einreichung bei UNIQA inkludieren (zusätzlich zur Rechnung hochladen).
- Rechnungen, die nur bei UNIQA eingereicht wurden, dürfen im Nachgang nicht noch einmal bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
- Die Originalrechnungen immer mindestens ein Jahr aufbewahren.