Gesetzliches Bereicherungsverbot
Für entstandene Kosten dürfen insgesamt nicht mehr als 100% ersetzt werden.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende Regeln beachten:
Rechnungen vorab bei der Sozialversicherung einreichen und den Nachweis bei der Einreichung bei UNIQA inkludieren (zusätzlich zur Rechnung hochladen).
Rechnungen, die nur bei UNIQA eingereicht wurden, dürfen im Nachgang nicht noch einmal bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
Die Originalrechnungen immer mindestens ein Jahr aufbewahren.