Glossar
Anlagebeitrag
Das ist jener Anteil der Versicherungsprämie, der nach Abzug der Versicherungssteuer und der tariflich vereinbarten Kosten in die Veranlagung eingeht. Mit dem Anlagebeitrag werden Fondsanteile erworben.
Anlagebeitrag
Das ist jener Anteil der Versicherungsprämie, der nach Abzug der Versicherungssteuer und der tariflich vereinbarten Kosten in die Veranlagung eingeht. Mit dem Anlagebeitrag werden Fondsanteile erworben.