Begräbniskosten-versicherung

zur finanziellen Entlastung Ihrer Hinterbliebenen

Glückliche Familie vor ihrem Haus

Sorgen Sie vor - wir greifen Ihrer Familie unter die Arme

Mit der Begräbniskostenversicherung entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen, denn in den schwersten Stunden sollen finanzielle Belastungen keine Rolle spielen. Ihre Liebsten erhalten im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme und eine allfällige Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Damit können zum Beispiel die Kosten für Notar und Begräbnis bezahlt werden.

Begräbniskostenversicherung

Schnelle Auszahlung

Sind die Bezugsberechtigten in der Polizze namentlich genannt, muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Wir zahlen die Versicherungssumme aus, sobald wir einen Auszahlungsantrag, die Sterbeurkunde und die Bankverbindung erhalten.

Überführungskosten inklusive

Bei Tod im Ausland übernehmen wir die Überführungskosten von bis zu 30.000 Euro an den Hauptwohnsitz des Verstorbenen in Österreich.

Zahlungspause

Bei finanziellen Engpässen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Prämien später nachzahlen - bei vollem Versicherungsschutz.

Kapital entnehmen*

Sie können während der Laufzeit einen Teil des Guthabens entnehmen. Die Versicherungssumme verringert sich natürlich entsprechend.

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Das Produktinformationsblatt informiert über die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages im Voraus.

Wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.

*Vertragsänderungen wie Beitragserhöhungen, -reduktionen, Teilrückkäufe oder Zuzahlungen können negative steuerliche Folgen haben. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Berater. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die zum Ausführungszeitpunkt gültigen steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zu Maximalgrenzen bei Zuzahlungen sind zu beachten.

Denkspruch Berater

Unsere Berater sind für Sie da und berechnen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Häufig gestellte Fragen zur Begräbniskostenvorsorge

Was kostet eine Begräbniskostenvorsorge?
Die Prämie ist unter anderem abhängig von Alter, Geschlecht und der gewählten Versicherungssumme, die innerhalb der tariflichen Grenzen - mindestens 3.000 Euro und höchstens 25.000 Euro - frei wählbar ist. Bitte bedenken Sie, dass in Österreich Begräbniskosten in der Höhe von 10.000 Euro keine Seltenheit sind. Umso jünger die versicherte Person ist, die eine Begräbniskostenvorsorge abschließt, desto geringer fällt die monatliche Prämie aus - schon ab 25 Euro monatlich kann man vorsorgen.
Mit welchem Alter kann man eine Begräbniskostenvorsorge abschließen?
Eine UNIQA Begräbniskostenvorsorge kann für Personen ab dem 15. bis maximal zum 75. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Ab wann hat man Versicherungsschutz?
Bei der Begräbniskostenvorsorge müssen bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro keine Gesundheitsfragen beantwortet werden - das gilt für jede versicherte Person nur einmalig. Es gibt eine Wartefrist von 30 Monaten ab Versicherungsbeginn. Erst danach besteht der volle Versicherungsschutz und die Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme ausbezahlt wenn die versicherte Person stirbt. Eine Ausnahme stellt der Tod durch Unfall dar: In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme auch vor Ablauf der Wartefrist. Bei Tod im Ausland übernehmen wir die Überführungskosten an den Hauptwohnsitz des Verstorbenen in Österreich - bis 30.000 Euro.
Wie lange dauert die Auszahlung an die Bezugsberechtigten?
Wir wissen, dass schnelle Hilfe wichtig ist. Sind die Bezugsberechtigten in der Polizze namentlich genannt, muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Nach Eintreten des Leistungsfalls und sobald wir eine Sterbekunde und Auszahlungsantrag inkl. Bankverbindung erhalten, zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten aus.
Ist die Auszahlung zweckgebunden? Muss ich Rechnungen vorlegen?
Die Begräbniskostenvorsorge wurde zu Lebzeiten dazu abgeschlossen, dass die Begäbniskosten gedeckt werden können und den Bezugsberechtigten keine finanzielle Belastung entsteht. Die Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme direkt auf ihr Bankkonto, damit Notar- und Begräbniskosten beglichen werden können. Die konkrete Verwendung des Kapitals muss nicht nachgewiesen werden.

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