Mit dem eigenen Auto auf Urlaub – überraschende Fakten und praktische Tipps

Finden Sie es auch so spannend, im Urlaub die Welt auf eigene Faust zu erkunden? Während sich andere in enge Busse zwängen und starren Reiserouten nach Italien oder Kroatien folgen, können Sie einfach Ihr eigenes Ding mit dem Auto machen. Abseits von Pauschalreisen mit All-Inclusive oder Halbpension sollten Sie im Urlaub jedoch einige Sachen beachten.

Mutter sitzt mit Kind im offenen Kofferraum und schauen der Sonne entgegen


Damit Sie bestens vorbereitet Ihre Autoreise starten können, haben wir einige Tipps und Fakten für Sie zusammengefasst.

Welches Recht gilt?

Bei einem Kfz-Unfall im Ausland gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Unterschreiben Sie dennoch vor Ort niemals ein Schuldeingeständnis oder Dokumente, die Sie nicht verstehen – auch nicht für die Polizei.

Kfz-Unfall im Ausland  – wer zahlt?

Haben Sie den Unfall verursacht oder ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar? 
Melden Sie den Unfall bei Blechschäden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflicht. Bei Personenschäden ist in der Regel ein Anwalt vor Ort hilfreich.

Liegt die Schuld eindeutig beim Gegner?

Schadenregulierung bei Kfz-Unfällen im Ausland:
Bedingung dafür ist, dass die am Unfall beteiligten Fahrzeuge in der EU bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versichert sind. Die für die Abwicklung zuständige österreichische Versicherung erfahren Sie über den Österreichischen Versicherungsverband, Abteilung: Kfz Auslandschaden. Die Telefonnummer aus Österreich lautet: 01/711-56

Außerhalb der EU wird es da schon komplizierter:
Richten Sie sich zur Schadenregulierung direkt an den ausländischen Versicherer. Um sprachliche und bürokratische Hürden zu minimieren, kann ein Anwalt ratsam sein.


Wurden Sie verletzt?
 

Dann lassen Sie sich unbedingt im Reiseland ein ärztliches Attest ausstellen. Nachträglich in Österreich eingeholte Atteste werden von der ausländischen Haftpflichtversicherung häufig nicht anerkannt. 

Achtung bei Unfällen mit dem Mietwagen

Leiten Sie auf eigene Faust keine Maßnahmen, wie das Abschleppen ein! Kontaktieren Sie direkt am Unfallort die Mietwagenfirma, damit die Übernahme der Kosten geklärt ist. 


Zwei Frauen sitzen mit Straßenkarte auf der Motorhaube

Strafzettel im Ausland – muss ich zahlen? 

Ja, wenn

  • ... die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt (in Deutschland 25 Euro)
  • ... die Strafe in Liechtenstein, der Schweiz oder in einem EU-Mitgliedstaat verhängt wird, der eine rechtliche Grundlage für die Vollstreckung geschaffen hat.

In diesem Fall kann die Geldstrafe von den österreichischen Behörden eingetrieben werden. Falls Sie Zweifel haben, ob die Strafe zu Recht besteht, sollten Sie fachkundigen Rat einholen, z.B. bei einem Rechtsanwalt oder Juristen eines Automobilclubs. 

Wichtig: In keinem Fall sollten Sie Strafzettel einfach ignorieren, da Sie spätestens bei der erneuten Einreise Probleme bekommen können. Auch hier ist eine Rechtsberatung z.B. über einen Automobilclub oder Ihre Rechtsschutz-Versicherung hilfreich.

Führerschein weg - was tun?

Wird Ihnen im Ausland der Führerschein abgenommen, so gilt das Fahrverbot nur für den betreffenden Staat – außer Sie haben in diesem Land einen Wohnsitz. Sie dürfen in Österreich und allen anderen Staaten fahren, allerdings muss man dann mit einer Strafe wegen Nichtmitführens des Führerscheins rechnen. 

Wurde Ihr Führerschein gestohlen? Ein neuer Führerschein kann nur in Österreich ausgestellt werden. Fragen Sie bei der örtlichen Polizei nach, ob eine Diebstahls- oder Verlustanzeige für die Weiterfahrt ausreichend ist. 

Krank im Ausland - was die e-card wirklich bringt

„Ich bin mit der e-card doch auch im Ausland bestens versichert!“, denken Sie? Das stimmt so nicht. Hier sind die wichtigsten Infos im Faktencheck: 

Die Europäische Kranken-Versicherungskarte auf der Rückseite der e-card ...

  • ... ist nur in der EU und Staaten gültig, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Im übrigen Ausland wird sie nicht anerkannt.
  • ... gilt nur beim Vertragsarzt und im Vertragsspital – nicht aber beim Wahlarzt oder im Privatkrankenhaus. Touristen werden häufig ohne Rücksprache in private Behandlungsstellen gebracht. 
  • ... deckt keine Kosten für den Krankenrücktransport, Besuche von Angehörigen, Such- oder Bergungskosten ab.
  • ... wird von Leistungserbringern im Ausland häufig aus Unkenntnis nicht anerkannt. 
  • ... deckt die Behandlung bei Unfällen und Krankheit in Notfällen ab – allerdings nur die medizinische Grundversorgung. Diese liegt oft deutlich unter dem österreichischen Standard.
Haben Sie gewusst?
  • Ein Spitalsaufenthalt kann sich mit 1000 Euro und mehr, ein Rücktransport im Ambulance-Jet leicht einmal mit 100.000 Euro niederschlagen.
  • Ohne private Zusatzversicherung müssen sämtliche private und über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen leider von Ihnen vorfinanziert werden. Wenn Sie anschließend die Rechnungen bei Ihrer Sozialversicherung einreichen, übernehmen diese in der Regel nur einen Teil der Kosten.

Immer für Sie da – Reiseversicherung Rundum mit 24h Notfall Hotline

  • inkludiert
    • 24h SOS-Hotline im Ausland
    • Behandlungskosten im Ausland
    • Nottransport nach Österreich und Bergung im Ausland
    • Reisegepäck
    • Zusätzliche Anreisekosten
    • Reise-Haftpflicht
    • Reise-Unfallversicherung
    • Weltweit abgesichert
    • Single- oder Familiendeckung
  • wahlweise
    • Stornokosten

 
Einige Vorteile im Detail

Stornokosten
Ein Urlaub läuft manchmal anders als geplant, sogar noch bevor man ihn antritt: Ihr Kind erwischt eine schlimme Grippe oder Sie verlieren unerwartet Ihren Job. In diesen und vielen weiteren Fällen erhalten Sie die Stornokosten ersetzt.

24h SOS-Hotline inkl. Nottransport
Das SOS-Service organisiert und bezahlt bei medizinisch notwendigen Rücktransporten die rasche Heimreise nach Österreich. Wenn erforderlich auch mit Ambulance-Jet.

Medizinische Versorgung im Ausland
Im Unfall- und Krankheitsfall sind Sie und Ihre Familie im Urlaub rundum abgesichert: Vom Krankenhausaufenthalt über Arztbesuche bis hin zu den Medikamenten.

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