Treibhausgas-Minderungs-Prämie
Sie fahren Elektroauto und laden großteils privat? Jetzt Ladestellenbonus sichern.
Jetzt Treibhausgas (THG)-Minderungs-Prämie für Ihre E-Fahrzeuge sichern
Gemeinsam mit der GENOL GmbH ist es uns gelungen Ihnen für das gesamte Kalenderjahr 2025 die UNIQA Leasing E-Autoprämie in einer Mindesthöhe von 50 € (brutto) pro Elektroauto anzubieten.
Wobei der jeweils aktuelle, marktabhängige Bonusbetrag – der auch über dieser Mindesthöhe liegen kann – bei der Fahrzeugregistrierung unter
Bei technischen Fragen oder Problemen bei der Registrierung können Sie sich jederzeit an:
So funktioniert die Beantragung:
Daten eingeben
Adress-, Konto- und Fahrzeugdaten sowie Angaben zur privaten Ladestation eintragen
Fotos hochladen
Fotos des Zulassungsscheins (Vorder- & Rückseite) hochladen
Daten prüfen
Die unabhängige Prüfung der Daten erfolgt durch das Umweltbundesamt
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt durch die GENOL GmbH bis Herbst 2026
Sichern Sie sich noch heute eine Mindestprämie von 50€ für Ihr Elektroauto.
Was ist die UNIQA Leasing E-Autoprämie?
Die UNIQA Leasing E-Autoprämie von GENOL ist eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsprämie (THG-Prämie). Sie basiert auf einer EU-Richtlinie, die die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor fördert. Die Idee dahinter: Eine finanzielle Belohnung für die Nutzung eines E-Autos sowie der Ausbau privater (nicht-öffentlicher) Ladestellen.
Für das Kalenderjahr 2025 beträgt die Prämie mindestens 50 € pro Elektroauto, wobei der jeweils aktuelle, marktabhängige Bonusbetrag auch über dieser Mindesthöhe liegen kann – wenn das Fahrzeug ganzjährig auf die antragstellende Person oder das Unternehmen zugelassen ist und überwiegend an einer nicht-öffentlichen Ladestelle geladen wird. Bei kürzerer Zulassung oder Ladestellenwechsel wird die Prämie anteilig berechnet.
Wer kann die Prämie beantragen?
- Prämienberechtigt sind alle Zulassungsbesitzer:innen eines batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV) in Österreich (egal ob natürliche oder juristische Person)
- Das Fahrzeug muss überwiegend an einer privaten bzw. nicht-öffentlichen Ladestelle geladen werden
- Unabhängig davon, ob das Fahrzeug geleast, kreditfinanziert oder gekauft wurde
- Auch Firmenfahrzeuge sind prämienberechtigt - In diesem Fall erfolgt die Beantragung durch das Unternehmen
- Keine Geschäftsbeziehung zu UNIQA erforderlich
Wichtige Voraussetzungen im Überblick:
Wichtig zu beachten ist, dass die Prämie ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) beantragt werden kann – Hybride oder Plug-in-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Prämie ist jährlich beantragbar, für das Kalenderjahr 2025 können Anträge bis spätestens Jänner 2026 gestellt werden. Zudem ist die Registrierung eines Fahrzeugs nur bei einem Anbieter zulässig, da eine Mehrfachregistrierung laut den gesetzlichen Vorgaben unzulässig ist. Für privat genutzte Firmenwagen muss die Adresse der privaten Ladestelle eindeutig der jeweiligen Fahrzeug-Identifikationsnummer zugeordnet werden. Außerdem darf die Ladestelle nicht öffentlich zugänglich sein und nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control aufscheinen.
Häufige Fragen zur UNIQA Leasing E-Autoprämie
Wer ist Genol?
Wer zahlt die UNIQA Leasing E-Autoprämie aus?
Gibt es die Prämie nur noch 2025?
Wer beantragt die UNIQA Leasing E-Autoprämie bei einem Firmenwagen?
Was ist eine private, was eine öffentliche Ladestelle?
Wie hoch ist die UNIQA Leasing E-Autoprämie?
Wie wird die Strommenge gemessen?
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