Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung schützt Sie als Bauunternehmer, Bauträger oder Bauherr vor unvorhersehbaren eintretenden Schäden, Zerstörungen und dem Verlust von Sachen während der Bauphase.

Sachversicherung

Warum eine Bauwesenversicherung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist

Die Bauwesenversicherung ist neben einer Betriebshaftpflicht- und Bauherrenhaftpflichtversicherung ein sinnvoller Versicherungsschutz. Sie wird im Zuge der Errichtung eines Bauprojekts abgeschlossen und sichert Schäden am Bauvorhaben selbst ab, die während der Bauphase durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen.

Bauwesenversicherung

Kompetente Mitarbeiter

mit langjähriger Erfahrung in Versicherungstechnik

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Einfache Schadenabwicklung

aus Österreich

Innovative Versicherungslösung

für die Gesamtversicherung am Bau als Kombi-Produkt bestehend aus: Bauwesen, Bauherrenhaftpflicht, Planungshaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Ausführenden

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

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Typische Schadenfälle

VERSICHERT
  • Menschliches Versagen, Vandalismus, Böswilligkeit, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl von eingebauten Teilen bzw. von Teilen in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten.
  • Feuerrisiko – auch von gelagerten Teilen auf der Baustelle 
  • Sämtliche von außen substantiell mechanisch einwirkende Ereignisse
  • Unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrundes
  • Versagen von Bauteilen und Stützkonstruktionen
  • Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Glasbruch nach fertigem Einsatz 
  • Aussergewöhnliche Witterungseinflüsse
NICHT VERSICHERT
  • Normale Witterungseinflüsse
  • Verstöße gegen die Regeln der Technik
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Reine Mängel und Leistungsmängel
  • Schäden an Werkzeugen
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl nicht eingebauter bzw. nicht versperrter Teile
  • Krieg, Kriegsereignisse, Terror

Häufige Fragen und Antworten

Welche Bauvorhaben können versichert werden?
Grundsätzlich können alle Bauvorhaben des Hoch- und Tiefbaues versichert werden wie z.B. Wohn- und Geschäftsgebäude, Industriebauten, Theater, Hotels, Spitäler, Straßen-, Brücken- und Leitungsbau. Hier muss es sich nicht um einen Neubau handeln. Es können auch Um-, An- und Zubauten versichert werden. Wichtig ist aber, dass das gesamte Bauvorhaben versichert wird.
Wer ist der Versicherungsnehmer in der Bauwesenversicherung?
Üblicherweise ist der Bauherr der Versicherungsnehmer. Die ausführenden Firmen wie z.B. Bauunternehmer oder Professionisten sind im Rahmen des Vertrages mitversichert. 
Was ist die Versicherungssumme in der Bauwesenversicherung?
Die Versicherungssumme ist die Gesamtbaukostensumme für das zu errichtende Bauvorhaben, inklusive Honorare für Planer und Sonderfachleute. Sofern der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist auch die Mehrwertsteuer in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. 
Wann muss die Bauwesenversicherung abgeschlossen werden?
Die Bauwesenversicherung muss spätestens bei Baubeginn abgeschlossen werden, das heißt beim Einrichten der Baustelle. Ein Abschluss bei bereits laufendem Bauvorhaben ist nicht möglich.
Wann endet die Bauwesenversicherung?
Die Versicherung endet mit der Fertigstellung bzw. Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn. Anschließend kann noch eine Nachhaftungsfrist abgeschlossen werden.
Was ist der örtliche Geltungsbereich in der Bauwesenversicherung?
Grundsätzlich ist der räumliche Bereich der Baustelle der Versicherungsort.
Es können auch noch örtliche Lagerplätze und die Transportwege zwischen der Baustelle und dem Lagerplatz als Versicherungsort vereinbart werden. 
Deckt die Bauwesenversicherung auch Mängel?
Die Bauwesenversicherung deckt keine Mängel. Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung und gewährt Versicherungsschutz für unvorhergesehen eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von versicherten Sachen des Bauvorhabens während der Errichtungsphase.
 
Die Bauwesenversicherung ist keine Gewährleistungsversicherung.
Sind in der Bauwesenversicherung auch Personen- oder Vermögensschäden versichert wie z.B.: Deckungsbeitragsverlust, Mietverlust, Mehrkosten durch Bauverzögerungen?
Die Bauwesenversicherung ist eine reine Sachversicherung und deckt somit keine Personen- bzw. Vermögensschäden. 

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