Besondere Teilnahmebedingungen für das myUNIQA plus Gewinnspiel Ablauf
Am Gewinnspiel kann jeder (Ausnahme siehe unten) teilnehmen, der die Gewinnspielfrage richtig beantwortet und sich auf www.uniqa.at dafür registriert hat. Das Gewinnspiel beginnt am 28. November 2022, 0:00 Uhr (MEZ) und endet am 31. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ). Die Gewinner werden bis spätestens 16. Jänner 2023 schriftlich verständigt.
Preise Die Verlosung der 6 Preise erfolgt unter allen Teilnehmern am Gewinnspiel, welche die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Verlost werden:
- 6 x iPad
Ein iPad, hat einen Gesamtwert von ca. 979 Euro
Allgemeine Teilnahmebedingungen der UNIQA [01.12.2022]
Allgemeines
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ergänzen die Besonderen Teilnahmebedingungen und legen die grundlegenden Spielregeln und den Ablauf fest. Die konkreten Teilnahmehandlungen, Preise und Gewinnspielzeiträume finden sich immer in den Besonderen Teilnahmebedingungen als Beschreibung eines konkreten Gewinnspiels. Daher gehen die Besonderen Teilnahmebedingungen im Fall von Widersprüchen den Allgemeinen Bedingungen auch vor.
Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen Der Teilnehmer akzeptiert die Teilnahmebedingungen entweder durch Ankreuzen eines Häkchens oder durch eine sonstige bestätigende Teilnahmehandlung, die im konkreten Fall gesondert beschrieben wird.
Veranstalter Veranstalter des Gewinnspiels ist die UNIQA Österreich Versicherungen AG (kurz "UNIQA"), 1029 Wien, Untere Donaustraße 21. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Mitarbeiter oder nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Schwiegerkinder) von Mitarbeitern von Unternehmen der UNIQA Gruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Person kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu einem sozialen Netzwerk und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram oder einem anderen sozialen Netzwerk gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Ausgeschlossen ist die Teilnahme am Gewinnspiel über einen Gewinnspiel-Service oder ähnliche automatisierte Sammel-Teilnahme-Dienste. UNIQA behält sich das Recht vor, Personen jederzeit von der Teilnahme des Gewinnspiels auszuschließen, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder das Verschaffen von Vorteilen durch Manipulation sowie sonstiges ungebührliches oder unlauteres Verhalten besteht. Der Gewinn kann in diesen genannten Fällen auch noch nachträglich aberkannt und einem Ersatzgewinner zugesprochen werden.
Der Abschluss bzw. das Bestehen eines Versicherungsvertrages ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Bei der Anmeldung zum Gewinnspiel hat der Teilnehmerseine Daten (insbesondere Alter und Wohnsitz) vollständig und richtig anzugeben. Andernfalls kann UNIQA im Fall des Gewinns den Preis nicht erfolgreich übermitteln
Teilnahme am Gewinnspiels Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Teilnahmehandlung (zB Registrierung zur Teilnahme, Versendung eines Gewinnspielformulars, Posten eines Kommentars, Hochladen eines Fotos, Betätigen des "Like"-Buttons auf Social Media etc). Alle Teilnahmehandlungen müssen zum Ende des angekündigten Gewinnspielzeitraums erfolgen, um gültig zu sein. Beginn und Ende werden von UNIQA eindeutig angegeben.
UNIQA kann für technische Störungen in der Sphäre des Teilnehmers, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder Softwarefehler nicht verantwortlich gemacht werden.
Etwaige Beiträge der Teilnehmer dürfen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten, insbesondere keine anstößigen oder anderweitig unangemessenen Inhalte (zB Beleidigungen) aufweisen; gegen Gesetz und/oder die guten Sitten verstoßen; geeignet sein, Teilnehmer oder Dritte zu gefährden; Wettbewerbs-, Marken-, Muster-, oder Urheber- oder sonstige Schutzrechte und/oder Persönlichkeitsrechte und/oder das Grundrecht auf Datenschutz Dritter verletzen und keine falschen Tatsachen enthalten.
Rechteeinräumung Sofern die Teilnahmehandlung in der Zurverfügungstellung von Unterlagen, Videos, Fotos, Texte und Informationen ("Content") liegt, räumt der Teilnehmer UNIQA mit der Teilnahme am Gewinnspiel das unentgeltliche, nicht-exklusive, sublizensierbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, den Content zu eigenen Werbezwecken oder zu Zwecken der Berichterstattung über das Gewinnspiel, insbesondere auf der Website www.uniqa.at, zu nutzen und auf jede bekannte Nutzungsart zu verwerten. Auch räumt der Teilnehmer UNIQA das Recht ein, den Content nach eigenem Ermessen zu bearbeiten bzw von Dritten bearbeiten zu lassen. Eine Rückübermittlung von etwaigen Materialien erfolgt nicht.
Preise Es werden die in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Preise verlost. Eine Barauszahlung, eine Auszahlung in Sachwerten, ein Tausch oder eine Abtretung des Gewinns ist nicht möglich. Der Preis ist also nicht übertragbar
Gewinnermittlung und –benachrichtigung Die Auslosung der Gewinner erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beisein eines Notars. Die Übergabe der Preise wird mit den Gewinnern individuell per E-Mail, Brief oder Social Media Chat geklärt. Meldet sich ein verständigter Gewinner nicht binnen 14 Tagen ab Verständigung (Versanddatum E-Mail, Brief), verfällt sein Gewinnanspruch und ein neuer Gewinner wird gezogen. UNIQA erinnert den Gewinner nochmals zeitnah vor Ablauf der Verfallsfrist.
Sollte UNIQA aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, behält sie sich vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
Sonstiges UNIQA haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen, für die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten.
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
Einseitiges Änderungsrecht Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden dem Teilnehmer vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse des Kunden mitgeteilt. Sofern der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Nachricht – die explizit auf die Wirkung eines Schweigens und die entsprechende Frist hinweist – ausdrücklich widerspricht, gilt die Änderung als angenommen. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten Teilnahmebedingungen weiter. Solche Änderungen werden aber jedenfalls geringfügig und für den Teilnehmer zumutbar sein.