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Mann am Bug des Segelbootes

Bootshaftpflicht-Versicherung

Bootshaftpflicht-Versicherung

Die Versicherung ist Ihr finanzieller Polster, wenn Sie mit dem Boot einen Schaden verursachen - beispielsweise, wenn Sie den Vorrang übersehen und ein anderes Boot beschädigen.

Bootshaftpflicht-Versicherung

Unsere Produkt-Highlights im Überblick

Für private Fahrten

Motor-, Segelboote und Segeljachten, die für private Zwecke genutzt werden, sind versichert - sowohl mit als auch ohne Hilfsmotor.

Wo gilt der Schutz

Wählen Sie selbst den Geltungsbereich der Versicherung: Von europäischen Binnengewässern bis hin zum Mittelmeer.

Wer ist abgesichert?

Es sind sowohl der Bootsführer als auch alle Crewmitglieder versichert.

Wie hoch bin ich abgesichert

Ihre Versicherungssummen können Sie wählen. Mindestens sind Sie immer mit 1,5 Mio. Euro versichert.

Mehr Versicherungsschutz rund ums Boot

Arm hält Steuer am Segelboot

Skipper-Haftpflichtversicherung

Die Versicherung sichert jene Person ab, die das Boot gechartert hat, sofern für den Schaden nicht eine Bootshaftpflicht aufkommt.

  • Versicherungsschutz besteht für das Lenken eines privat genutzten und gecharterten Motor- oder Segelbootes.
  • Weltweit geschützt - ausgenommen USA, Kanada und Australien.
  • Wählbare Versicherungssumme ab 1,5 Mio. Euro

Typische Schadensfälle

Versichert

  • Sie verletzen den Vorrang und stoßen mit einem anderen Boot zusammen. Wir ersetzen die Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Zeitwert am fremden Boot.

  • Das vom Versicherungsnehmer gelenkte Elektroboot verletzt einen Schwimmer in der Uferschutzzone. Für den Schwimmer war der Vorfall nicht verhinderbar. Wir bezahlen Schmerzensgeld und die Behandlungskosten. 

  • Ihr Motorboot beschädigt beim Fahren ein korrekt ausgelegtes und gekennzeichnetes Fischernetz. Wir ersetzen die Reparaturkosten für das Netz oder bei Totalschaden den Zeitwert. 

  • Beim Anlegen beschädigen Sie mit Ihrem Segelboot durch einen Fahrfehler einen fremden Steg. Wir bezahlen die Reparaturkosten. 

Nicht versichert

  • Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen.

  • Beim Festzurren des gecharterten Bootes am Liegeplatz der Marina beschädigen Sie dieses. Kein Versicherungsschutz, da eine Tätigkeit an einer beweglicher Sache (Boot) vorliegt.

  • Ihr Boot ist schlecht an der gemieteten Box in einem Bootshaus befestigt und beschädigt dieses. Kein Versicherungsschutz, da Schäden an gemieteten Sachen nicht versichert sind.

Häufige Fragen zur Bootsversicherung

Ist das Winterlager mitversichert?

Mein Schiff liegt im Winter an Land. Kann man hier die Versicherung einschränken?

Was ist der Unterschied zwischen Bootshaftpflicht und Skipperhaftpflicht?