Glossar

FATCA
(Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US-Gesetz, mit dem Ziel, weltweit die in den USA steuerpflichtigen Personen und Unternehmen zur Einhaltung ihrer Steuerpflichten anzuhalten. Mit der Umsetzung dieses Steuergesetzes werden Finanzinstitute auf der ganzen Welt verpflichtet, den amerikanischen Steuerbehörden die Daten und Konten von US-Steuerpflichtigen (US-Persons) zu melden. Österreich hat mit den USA ein Abkommen abgeschlossen, mit welchem FATCA im österreichischem Recht anerkannt wird.

GIIN
Global Intermediary Identification Number erhalten Finanzinstitute, die sich verpflichtet haben FATCA-compliant zu sein und sich beim IRS (US-Steuerbehörde) registriert haben. Mit Finanzinstituten, die nicht FATCA-compliant sind dürfen keine Geschäftsbeziehungen begründet werden. Hinweis auf Auslandsbezug (insb. Steuerpflicht außerhalb Österreichs Vermittler gibt an, ob ihm beim Kunden ein Bezug zum Ausland bekannt ist. (z.B. ein Familienmitglied hat eine nicht-österreichische Staatsbürgerschaft, langer Aufenthalt im Ausland, Dienstort oder eigene Firma im Ausland, etc.)

Steuerpflicht in den USA
FATCA wurde vom US-Kongress mit der Zielsetzung erlassen, die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. Alle Finanzinstitute weltweit sind zur Übermittlung von relevanten steuerlichen Informationen an die USA verpflichtet. Falls ein Kunde in den USA steuerpflichtig ist, ist die Erfassung der TIN (US-Steuernummer) erforderlich. Format: 000-00-0000 oder 00-000000.

US-Indizien
Ein dem Vermittler bekannter Hinweis auf eine mögliche Steuerpflicht in den USA. z.B. Besitz der Green Card, Geburtsort in den USA, Wohn,- oder Zustelladresse in den USA, Telefonnummer mit US-Vorwahl (001), Kontoverbindung in die USA, Vollmacht an eine Person mit US-Adresse, etc.